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Monoklonale Antikörper

BMG stockt Vergütung von Klinikapotheken auf

Monoklonale Antikörper sollen in der Behandlung von Covid-19-Patienten das Risiko einer schweren Erkrankung reduzieren. Für die Abgabe der Arzneimittel erhalten Klinikapotheken 40 Euro pro Einheit und damit doppelt so viel wie ursprünglich geplant.
Stephanie Schersch
28.04.2021  16:30 Uhr

Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärt, die Bestände an monoklonalen Antikörpern für die Covid-19-Therapie noch einmal aufstocken zu wollen. Hintergrund war eine neue Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Demnach soll das bereits im Januar beschaffte Bamlanivimab nicht länger alleine zum Einsatz kommen, sondern nur noch zusammen mit einem anderen Antikörper. Das BMG beschaffe daher den Kombinationspartner Etesevimab, hatte eine Ministeriumssprecherin vergangene Woche auf Nachfrage der PZ erklärt.

Die Vergütungsregeln für den Einsatz dieser Präparate hat das BMG in einer Verordnung zusammengefasst, die vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist. Klinikapotheken sind demnach eine Art Drehkreuz für die Verteilung der Arzneimittel. So gibt es in jedem Bundesland ein oder zwei benannte Krankenhausapotheken als erste Anlaufstelle, die Lagerung und Weiterleitung der Antikörper an andere Klinikapotheken übernehmen. Für diese Aufgabe bekommen sie jeweils 100 Euro pro Lieferung. Für die Abgabe an den behandelnden Arzt erhält jede Klinikapotheke 40 Euro pro Einheit. An dieser Stelle hat die Bundesregierung noch einmal kräftig aufgestockt – ursprünglich waren nur 20 Euro vorgesehen.

Urintest wurde gestrichen 

De Arzt erhält für die Behandlung eines Patienten mit den Antikörpern schließlich pauschal 450 Euro. Gestrichen hat das BMG den Einsatz des DiaPat-CoV-50-Urintests, der schwere Krankheitsverläufe frühzeitig prognostizieren soll. Damit soll er dem Arzt als eine Art Entscheidungshilfe dienen. Die monoklonalen Antikörper machen in der Behandlung von Patienten Sinn, bei denen das Risiko für einen komplizierten Verlauf der Erkrankung besteht. Doch die Datenlage zum Einsatz dieses Tests gilt als noch recht dünn, daher hatte zuletzt auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geplante Kostenübernahme für das Präparat kritisiert. 900 Euro waren als Vergütung für den Einsatz dieses Tests vorgesehen. Das ist nun vom Tisch.

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