Klinik am Himmelsberg Doerr gegen Helexier: Schlagabtausch im Landgericht

Zweibrücken · Am Freitag ist der gekündigte Chefarzt Dr. Thomas Doerr vor dem Landgericht Zweibrücken gegen seinen einstigen Arbeitgeber Helexier wegen des gegen ihn verhängten Hausverbots vorgegangen – mit gewissen Erfolgsaussichten.

Doerr gegen Helexier: Schlagabtausch im Landgericht
Foto: Rainer Ulm

Nein, nach einer gütlichen Einigung hat es während der etwa einstündigen Verhandlung vor der Zweiten Zivilkammer der Landgerichts Zweibrücken nicht ausgesehen. Dort waren am Freitag der fristlos gekündigte ehemalige Ärztliche Direktor und Chefarzt Dr. Thomas Doerr und seine frühere Arbeitgeberin, die Helexier GmbH, aufeinandergetroffen. Es ging um das über Doerr verhängte Hausverbot, gegen das der Kardiologe mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen und erreichen will, wieder Zugang zu seinen Praxisräumen im einstigen Evangelischen Krankenhaus zu bekommen (wir berichteten).

Die Betreiberfirma der zukünftigen „Himmelsberg Fachklinik“, die Heltersberger Helexier GmbH, die nach eigenem Bekunden drauf und dran ist, ihren Hauptsitz ins saarländische Püttlingen zu verlegen, hatte Doerr nicht „nur“ Hausverbot erteilt und fristlos gekündigt, sondern auch seinen Arbeitsvertrages angefochten, was den Kontrakt rückwirkend null und nichtig machen könnte, sollte Helexier damit durchkommen. In der Anfechtung wird Doerr unter anderem „arglistige Täuschung“ vorgeworfen, wie Helexier-Anwalt Hermann Comtesse aus Saarbrücken seinerzeit unserer Zeitung mitteilte.

 Dr. Thomas Doerr war Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Himmelsberg-Fachklinik.

Dr. Thomas Doerr war Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Himmelsberg-Fachklinik.

Foto: Rainer Ulm

Vor der Zweiten Zivilkammer des Landgerichts begründete der Helexier-Rechtsbeistand am Freitag die fristlose Kündigung nun damit, dass Doerr andere im Gebäude des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses beschäftigte Ärzte in seiner Funktion als „kommissarischer Ärztlicher Direktor“ rüde beleidigt und herabgewürdigt habe: Ihm weiterhin Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen, sei deshalb „nicht zumutbar“. Zudem sei der Chefarzt-Vertrag, wie es der Helexier-Anwalt ausdrückte, „nie in Gang gesetzt worden“, weil die „Himmelsberg Fachklinik“ mangels Genehmigung nicht in Betrieb gegangen sei – bis heute. Zugleich begründete er die fristlose Kündigung – etwas widersprüchlich – damit, dass Doerr „als ärztlicher Leiter verpflichtet war“, sich um eben diese Konzession zum Betrieb einer Privatklinik zu kümmern. Stattdessen habe er das Projekt „torpediert“, wie der Helexier-Anwalt es nannte. Was denn nun: War Doerr nun in Amt und Würden oder nicht? Und – wenn ja – war es überhaupt seine Aufgabe, sich um die behördliche Erlaubnis für den Betrieb einer Privatklinik zu kümmern oder eher die Aufgabe der Helexier-Geschäftsführung? Fragen, die an jenem Freitagvormittag im Saal sieben des Landgerichts unbeantwortet blieben – wohl auch unbeantwortet bleiben mussten. Zumal die Vorsitzende Richterin Jessica Zinnow anmerkte, in diesem Verfahren gehe es in erster Linie um „Besitzschutzansprüche“ der klagenden, also der Doerr-Seite und um mögliche „verbotene Eigenmacht“ der Helexier-Seite. Heißt: Durfte Helexier seinen Chefarzt überhaupt aussperren, die Schlösser austauschen und ihm den Zugang zu seinen fünf Praxisräumen, die ihm Hekexier laut Chefarzt-Vertrag vom 1. November 2020 zur Verfügung gestellt hatte, und die Nutzung seiner medizinischen Geräte verwehren?

Daraufhin argumentierte die Helexier-Seite, dass Doerr im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus an der Oberen Himmelsbergstraße gar keine Praxis betrieben haben könne, da er das laut Auskunft der Ärztekammer nur am Ort seiner Niederlassung dürfe – und die sei nach wie vor in der Zweibrücker Kaiserstraße. Was der Doerr-Rechtsbeistand mit dem Hinweis parierte, dass dieser Umstand – unabhängig davon, ob zutreffend oder nicht – Helexier fünf Monate „nicht im geringsten Maße gestört“ habe. Dennoch sei Doerr plötzlich „der Besitz entzogen“ worden. Was die Vorsitzende zu Ungunsten von Helexier als „verspätetes“ Handeln zu Protokoll nahm und darauf verwies, dass die „Auslegung des Chefarzt-Vertrages“ eigentlich ein Fall fürs Arbeitsgericht sei: „Da sind wir hier nicht an der richtigen Stelle.“ Wird der Fall nun ausgerechnet dorthin abgegeben, wo Helexier bei jüngsten Verhandlungen auch nicht gerade eine Glückssträhne hatte?

Die Zivilkammer will ihre Entscheidung am 10. Mai um 12 Uhr verkünden.

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