Hoyerswerda
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Klinikum schafft Service-Kräfte ab

Die Rückkehr zu früheren Zuständigkeiten ist Folge einer politischen Reform.

Von Mirko Kolodziej
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Das Seenland-Klinikum verzichtet künftig wieder auf seine speziellen Service-Kräfte für nichtmedizinische Dienstleistungen (hier im Jahr der Einführung der Tätigkeit 2007).
Das Seenland-Klinikum verzichtet künftig wieder auf seine speziellen Service-Kräfte für nichtmedizinische Dienstleistungen (hier im Jahr der Einführung der Tätigkeit 2007). © Archivfoto: Uwe Schulz

Hoyerswerda. Als das Klinikum 2007 dazu überging, Service-Kräfte mit nichtmedizinischen Tätigkeiten wie dem Essenreichen oder dem Bettenmachen zu beauftragen, hieß es, man wolle den Wohlfühlfaktor für Patienten erhöhen und das Pflegepersonal entlasten. Nun bestätigt das Krankenhaus ein Abrücken von diesem Konzept.

Auf Anfrage heißt es, Hintergrund sei die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Krankenhausfinanzierung. Die Servicetätigkeiten seien mit der Einführung von Pflegebudgets im vorigen Jahr auch darüber zu finanzieren – und zwar mit qualifiziertem Pflegepersonal.

Man habe, so Klinikums-Sprecher Gernot Schweitzer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege daher schon Mitte des vergangenen Jahres darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Servicetätigkeiten nach und nach wieder in die reguläre Pflege-Arbeit auf den Stationen integriert werden müssten.

Den Service-Kräften, die bei einer Klinikums-Tochter angestellt sind, hat man allerdings eine Weiterbeschäftigung angeboten, sagt Klinikums-Sprecher Gernot Schweitzer: „Für die 28 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lausitz Clean GmbH ist daher bereits ein Weiterbildungsangebot zum Pflegehelfer konzeptioniert. Wir befinden uns dazu gerade in der Abstimmung mit einer Fachschule, dem Landesamt für Schule und Bildung sowie dem Arbeitsamt.“ Nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung würden die Betroffenen eine Aufwertung ihres jetzigen Aufgabengebietes erfahren und weiterhin im stationären Pflegebereich tätig sein.

Die vom Bund initiierte Reform im vorigen Jahr hat der bisherigen Vergütung von Krankenhausleistungen nur über Fallpauschalen eine unabhängige Vergütung von Pflegepersonalkosten hinzugefügt.