Verschwörung zur IMRT-Abrechnung?!

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Die Auseinandersetzungen um die Abrechnung der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT) dauern an, wobei der Fokus der privaten Krankenversicherungen nun auf die Durchsetzung eines rechtswidrigen Pauschalpreises liegt, den der PKV-Verband mit dem Berufsverband der Deutschen Strahlentherapeuten e.V. (BVDST) im Jahr 2020 vereinbart hat. Danach sollen alle IMRT-Bestrahlungen mit einem einheitlichen Steigerungssatz von 1,3 abgerechnet werden, unabhängig von den Bedingungen des einzelnen Behandlungsfalles, was einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben des § 5 Abs. 2 und 3 GOÄ darstellt.

Dazu sind zahlreiche gerichtliche Verfahren anhängig, weil sich viele Strahlentherapeuten gerade für komplexe Bestrahlungsfälle gegen diese Absenkung des vom Verordnungsgeber vorgegebenen Gebührenrahmens wehren.

Dieses Problem soll nun offenbar seitens der Krankenversicherungen durch ein „Mustergutachten“ des BVDST e.V. gelöst werden, dass die Angemessenheit des einheitlichen Steigerungssatzes begründen soll. Der PKV-Verband hat nunmehr sogar seinen Mitgliedsunternehmen mit einem Schreiben vom 06.05.2021 angeboten, dass der BVDST e.V. auch Privatgutachter oder gar gerichtliche Gutachter zur Verfügung stellen könnte, um die Abrechnungsempfehlungen durchzusetzen. Im Ergebnis sollen also durch eine gezielte Auswahl von Gutachtern  die anhängigen gerichtlichen Verfahren gezielt im Sinne des PKV-Verbandes beeinflusst werden, wozu dann der BVDST e.V. willfährige Sachverständige benennen soll. Für einen ärztlichen Berufsverband ist dies aus unserer Sicht ein erstaunliches Vorgehen.

Es stellt sich dabei schon die Frage, warum ein ärztlicher Berufsverband sich überhaupt verpflichtet fühlt, den PKV-Verband bei der Durchsetzung der seiner Gebühreninteressen zu unterstützen und damit sogar die Neutralität seiner Mitglieder in der Funktion als gerichtliche Sachverständige auf Spiel setzt, um die schon in früheren Verfahren intensiv gerungen worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 06.06.2019 – III ZB 98/18 –). Die gezielte Beeinflussung gerichtlicher Verfahren durch die Stellung „geneigter Gutachter“ durch einen ärztlichen Berufsverband ist für sich genommen schon fragwürdig. Völlig unverständlich ist dieses Vorgehen letztlich, weil nicht nachvollziehen ist, warum entsprechende Einigungen nicht in dem dafür vorgesehenen Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer unter Beteiligung des Verordnungsgebers getroffen werden. Dass ein einzelner Berufsverband sich hier in der Rolle eines Ersatzverordnungsgebers sieht und dies nun auch durch ein gezielte Beeinflussung von gerichtlichen Verfahren im kollusiven Zusammenwirken mit dem PKV-Verband durchsetzen will, schadet dem Ansehen einer gesamten Facharztgruppe.

Den eigentlich betroffenen Patienten ist damit wenig geholfen, denn gerade die Leistungserbringer, welche sich an die Vorgaben der Rechtsprechung und der GOÄ halten, werden dieses Vorgehen des BVDST e.V. sicherlich nicht akzeptieren, was zu weiteren Auseinandersetzungen um die Stellung neutraler gerichtlicher Gutachter führen und die Verfahren weiter verkomplizieren wird.

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