Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss zwischen Charité und Deutschem Herzzentrum Berlin

07.06.2021

Das Bundeskartellamt hat die Zusammenführung der herzmedizinischen Angebote von Charité und Deutschem Herzzentrum Berlin und damit die Gründung des „Deutsches Herzzentrum der Charité“ am gemeinsamen Standort Campus Virchow-Klinikum freigegeben. Der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt ging eine längere Vorprüfung voraus.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit der Charité und den Vivantes-Kliniken hat das Land Berlin auf den dortigen Krankenhausmärkten eine herausgehobene Stellung. Das Deutsche Herzzentrum Berlin ist im Bereich Herzchirurgie führend. Die beiden Häuser sind schon heute im Bereich Herzmedizin sehr eng miteinander verbunden, so dass insoweit die Auswirkungen des Zusammenschlusses für den Wettbewerb sehr gering sind. Zudem verbleiben für die Patientinnen und Patienten nach dem Zusammenschluss hinreichende Auswahloptionen alternativer Klinik-Betreiber. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns auch mit möglichen Effizienzvorteilen befasst, die unter anderem von einem geplanten Neubau ausgehen sollen.“

Die Charité als Universitätsklinikum des Landes Berlin und das Deutsche Herzzentrum Berlin („DHZB“) als unabhängige Stiftung im Land Berlin sind rechtlich getrennte Organisationen. Der Krankenhausbetrieb des DHZB, insbesondere die international renommierte Herzchirurgie, arbeitet jedoch bisher schon sehr eng mit der unmittelbar benachbarten Charité am Campus Virchow-Klinikum zusammen. Nunmehr sollen die herzmedizinischen Einrichtungen beider Träger zusammengelegt werden, um ein international führendes Herzzentrum zu errichten. Zu diesem Zweck wird die Charité den Krankenhausbetrieb der DHZB-Stiftung erwerben und am Campus Virchow-Klinikum einen von Bund und Land Berlin finanzierten Neubau errichten, in dem die herzchirurgischen und kardiologischen Abteilungen von Charité und DHZB modernen medizinischen Erfordernissen entsprechend vereinigt werden. Zusätzlich wird der in den nächsten Jahren zu errichtende Neubau mit einer zentralen Not-aufnahme und einem Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach ausgestattet sein und damit für zahlreiche Notfallpatienten aus Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine beschleunigte Behandlung ermöglichen.
Zu Einzelheiten der fusionskontrollrechtlichen Prüfung vgl. Fallbericht vom 7. Juni 2021.

Hintergrund:
Da in den 1970iger Jahren Herzpatienten in West-Berlin mangels einer entsprechenden Herzchirurgie teilweise „ausgeflogen“ werden mussten, wurde im Jahr 1985 die DHZB-Stiftung vom Land Berlin gegründet und eine Herzchirurgie in Berlin-Wedding am Standort des Rudolf-Virchow-Klinikums aufgebaut. Neben Herztransplantationen erfolgten seit Ende der 80iger Jahre auch Kunstherz- und Herz-Lungentransplantationen. Das unmittelbar benachbarte Rudolf-Virchow-Krankenhaus wurde nach der Wiedervereinigung Teil der Humboldt-Universität und bildet nunmehr den Campus Virchow-Klinikum der Charité. Hier betreibt die Charité mit der Klinik für Kardiovaskuläre Chirurgie ebenfalls eine herzchirurgische Fachabteilung.

Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und Juli 2020 wurden von insgesamt 341 angemeldeten Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht Projekte wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen Voranfrage letztlich nicht angemeldet.

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English Version:

  • Bundeskartellamt clears merger between Charité and Deutsches Herzzentrum Berlin

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