„Wir wünschen uns, dass die Familie nach Abschluss des Verfahrens Frieden finden kann." So reagiert Josef Düllings, Geschäftsführer des St. Vincenz-Krankenhauses in Paderborn, auf den Ausgang eines Rechtsstreits um einen Behandlungsfehler.
Das Paderborner Landgericht hatte einer Familie 1,2 Millionen Euro zugesprochen. Das ist Schadenersatz für die Tochter der Familie. Sie wurde nach der Geburt in einer der Kliniken der Paderborner St. Vincenz-Krankenhäuser falsch behandelt und ist seitdem schwerstbehindert.
Die Geschäftsführung bedauert, dass seit dem Behandlungsfehler im Jahr 2008 so viel Zeit vergangen sei. Das liege daran, dass eine Versicherung sich um das Verfahren gekümmert habe. Die Klinik selbst habe keinen Einfluss auf den Rechtsstreit oder auf eventuelle Abschlagszahlungen an die Familie gehabt. Man erwarte nicht, dass der Versicherer weitere rechtliche Schritte gehen wird.
Seit dem Fall 2008 sei die Qualitätssicherung im St. Vincenz-Krankenhaus kontinuierlich ausgebaut worden.