Das Paderborner St. Vincenz-Krankenhaus muss der Familie eines Mädchens wegen grober Behandlungsfehler 1,2 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Paderborn entschieden und die geforderte Summe sogar noch erhöht.
Die Paderborner Ärzte entdeckten bei dem Mädchen nach der Geburt eine Verengung der Aorta, die sie aber nicht so behandelten, wie es erforderlich gewesen wäre. Die Folge: Das Gehirn des Kindes wurde nicht ausreichend durchblutet, es ist seit zwölf Jahren körperlich und geistig schwerstbehindert. Wie das Westfalenblatt berichtet, dauerte der juristische Kampf der Eltern gegen das Paderborner Vincenz-Krankenhaus bislang knapp elf Jahre.
Die Richter setzten die Schadensersatzsumme mit 1,2 Millionen Euro besonders hoch an. Grund: Seit zwei Jahren sei klar gewesen, dass die Klinik für den Behandlungsfehler irgendwann zahlen müsse. Trotzdem habe sie seitdem jegliche Abschlagszahlung an die Familie verweigert.