PRESSE

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG VOm GKV-SPITZENVERBAND, VERBAND DER PKV UND DKG

141 Kliniken im ländlichen Raum erhalten 2022 zusätzliche Förderung

Im kommenden Jahr erhalten 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im 
ländlichen Raum eine pauschale Förderung zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Haus. Der 
gesetzlich vorgegebene Zuschlag soll die stationäre Versorgung der Bevölkerung in diesen 
Gebieten sicherstellen. Insgesamt werden so rund 70 Mio. zusätzlich zur normalen 
Krankenhausfinanzierung verteilt. Um den Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen diese 
Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Zu 
berücksichtigen sind dabei sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die 
jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch 
Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung oder eine Fachabteilung für Kinder- und 
Jugendmedizin vorhalten. Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird auch 
dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben. Auf diese 141 Kliniken 
haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der 
Privaten Krankenversicherung verständigt und setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag 
um.  

„Eine gute Krankenhausversorgung lebt von dem Miteinander von spezialisierter Versorgung 
einerseits und der flächendeckenden Grundversorgung andererseits. Wir wollen, dass die 
Menschen überall im Land gut versorgt werden können und ein Krankenhaus der 
Grundversorgung stets in Reichweite ist. Mit der gezielten Förderung für bedarfsnotwendige 
Landkrankenhäuser leisten die Krankenkassen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der 
wohnortnahen Versorgung“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.   

„Die Monate der Pandemie haben verdeutlicht, dass wir eine flächendeckende Versorgung 
benötigen. In dieser Pandemie hat das Zusammenspiel von Kliniken in regionalen Netzwerken gut 
funktioniert. Aber ein Netzwerk kann nur stabil sein, wenn gerade in ländlichen Regionen die 
Strukturen erhalten bleiben, keine zu großen Abstände zwischen den Knotenpunkten des Netzes 
entstehen. Deshalb sind die Sicherstellungszuschläge ein wichtiges Mittel, um die Versorgung zu 
sichern“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.  

„Die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung der Bevölkerung ist ein 
wichtiger Aspekt der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die PKV setzt sich für die Bewahrung und 
Fortentwicklung einer gleichwertigen Krankenhausstruktur im Bundesgebiet ein, bei der auch für 
die Bevölkerung im ländlichen Raum die Erreichbarkeit von Krankenhäusern gewährleistet ist. Die 
für 2022 beschlossene Förderung bedarfsnotwendiger Kliniken ist ein wesentlicher Pfeiler zur 
Erhaltung einer homogenen Krankenhauslandschaft“, so Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-
Verbandes. 

Veränderungen zum Vorjahr  
Für 2022 wurden drei Krankenhäuser neu in die Förderung aufgenommen. Zwei Krankenhäuser 
sind für 2022 nicht mehr in die Liste aufgenommen worden: Eins davon hat geschlossen, das 
andere hält die bedarfsnotwendigen Fachabteilungen nicht mehr vor.  

Die Liste aller Kliniken, die den Zuschlag erhalten, finden Sie auf den Internetseiten vom GKV-
Spitzenverband und der DKG

Pressekontakte: 

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): 
Joachim Odenbach; Telefon: 030 398 01 1020,  
pressestelle@dkgev.de 

GKV-Spitzenverband (GKV-SV):  
Florian Lanz; Telefon: 030 206 288 4201,  
presse@gkv-spitzenverband.de 

Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) 
Stefan Reker; Telefon: 030 - 204589-44 
presse@pkv.de  

Teilen mit:

|