Bürokratie behindert die Behandlung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen

Gesundheitsminister-Konferenz bestätigt BDPK-Forderungen. Modifizierung der Richtlinie zur Personalausstattung notwendig.

Etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung ist von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen betroffen. Die bedarfsgerechte medizinische Versorgung dieser Patienten wird jedoch durch starre, kleinteilige und praxisferne Personal-Vorgaben beeinträchtigt, kritisieren der BDPK und andere Klinik- und Fachverbände. Sie verlangen eine Änderung der für die Personalbemessung maßgeblichen Richtlinie und haben dafür jetzt Unterstützung von den Gesundheitsministerinnen und -ministern sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer bekommen. In einem kürzlich getroffenen Beschluss fordert die Gesundheitsminister-Konferenz (GMK) den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dazu auf, die Richtlinie so anzupassen, dass Anreize für die Entwicklung einer leitliniengerechten, patientenzentrierten, flexiblen und gemeindenahen Versorgung gesetzt werden.

Die seit dem 1. Januar 2020 geltende Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik- (PPP-RL) war auf Betreiben der Krankenkassen gegen die Stimmen der Krankenhäuser vom G-BA erlassen worden und stößt seit ihrer Veröffentlichung auf geschlossene Kritik von Krankenhausverbänden sowie der psychiatrischen und psychosomatischen Fachverbände und der Patientenvertretung. Wegen der Corona-Pandemie hatte der G-BA die Richtlinie im Oktober 2020 angepasst, unter anderem sollen die bei Nichterfüllen der Richtlinie vorgesehenen Sanktionen erst ab dem 1. Januar 2022 gelten. Den im BDPK vertretenen Kliniken in privater Trägerschaft gehen die Anpassungen nicht weit genug, sie sehen in der Richtlinie eine unglückliche Kombination aus bürokratischen Vorgaben und Sanktionen, die sich angesichts des Fachkräftemangels und der bestehenden Pflichtversorgung nicht einhalten lassen. Zu einer ähnlichen Beurteilung kommen auch die Gesundheitsminister:innen der Bundesländer. In ihrem Beschluss monieren sie mit großer Besorgnis, dass durch die Vorgaben der PPP-RL die Versorgung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen in teil- und vollstationären Einrichtungen erschwert wird. Außerdem fordern sie den G-BA auf, dass die Sanktionen bei Nichterfüllung erst dann gelten sollen, wenn die Richtlinie angepasst wurde.

 

 

# Hintergrund

• Psychische und psychosomatische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, somatoforme Störungen, Alkohol und Medikamentenabhängigkeit zählen zu den häufigsten, aber hinsichtlich ihrer individuellen und gesellschaftlichen Bedeutung zumeist unterschätzten Erkrankungen. Sie werden immer mehr zu einer Herausforderung für die Gesundheitsversorgung. Etwa ein Drittel der Bevölkerung ist jedes Jahr von ihnen betroffen (vgl. hierzu: „Neurologen und Psychiater im Netz" - Informationportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen)

• Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast.

• Veröffentlichungen des BDPK zum Thema PPP-RL finden Sie hier:
- Bürokratie steigt, Qualität nicht - BDPK in f&w 10/2019 / Seite 2
- BDPK-Stellungnahme PsychVVG