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Keine Revision zugelassen

Prozess um Klinik-Bürgschaft: Bundesgerichtshof weist Beschwerde der Gemeinde Waldbronn zurück

Die Gewährträgerschaft der Gemeinde Waldbronn für die frühere Ruland Klinik führte zum Rechtsstreit. Der Bundesgerichtshof weist eine Beschwerde der Gemeinde zurück. Es wird keine Revision zugelassen.

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Die Gewährträgerschaft der Gemeinde Waldbronn für die frühere Ruland Klinik führte zum Rechtsstreit. Foto: Klaus Müller

Was jetzt allein noch hilft: Dass sich beide Parteien an einen Tisch setzen und Verhandlungen über möglicherweise millionenschwere Zahlungen führen. Die Rechtsmittel im Streit zwischen der Gemeinde Waldbronn und dem Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg sind vorerst ausgeschöpft.

In einem aktuellen Beschluss bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) die „Nichtzulassung der Revision“ eines Urteils des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (OLG) vom 17. Januar 2019. Der Beschluss liegt den BNN vor.

Gegen die Auffassung des OLG legten die Klägerseite, eben der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg, und die Beklagte, die Gemeinde Waldbronn, Beschwerde ein. Den Weg nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof gingen die Parteien nicht zuletzt deswegen, um sich die Option einer Revision zu sichern. Unter Revision versteht man ein Rechtsmittel zur Überprüfung eines bestehenden Gerichtsurteils.

Eine Begründung für seine Entscheidung liefert der zuständige Senat am Bundesgerichtshof nicht. Das ist so üblich. Allgemein heißt es in dem Beschluss, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe.

Waldbronn übernahm 1974 die Gewährträgerschaft

Deutlich heftiger trifft die höchstrichterliche Entscheidung die Gemeinde. Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Gewährträgerschaft – im Grunde nichts anderes als eine Bürgschaft. 1974 übernahm Waldbronn die Gewährträgerschaft für die damalige Ruland Klinik. Zu diesem Zeitpunkt war die Gemeinde Mehrheitsgesellschafterin an der Klinik.

Nach Beendigung der Beteiligung (Anfang der 1980er Jahre) meinte man in Waldbronn, dass damit auch die Gewährträgerschaft für eventuelle und künftige Forderungen von Dritten an die Ruland Klinik automatisch gegenstandslos sei. 1982 gab es darüber Gespräche zwischen der Gemeinde und dem Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg.

Der damalige Bürgermeister und heutige AfD-Bundestagsabgeordnete, Albrecht Glaser, war an den Gesprächen beteiligt. An die Inhalte, tat er 2017 bei einer Verhandlung vor dem Landgericht kund, könne er sich nicht mehr erinnern.

Kommunaler Versorgungsverband mit Forderung in zweifacher Millionenhöhe

Kurzum: Die Gewährträgerschaft wurde nach Auffassung des Landgerichtes und der nächsten Instanz am OLG nie gekündigt. Dies sei erst 2014 der Fall gewesen. Im Grunde hätte ein Einschreiben mit wenigen Worten gereicht, um zu kündigen, befand Bürgermeister Franz Masino (SPD). Dann wäre Waldbronn aus dem Schneider gewesen.

So aber nahmen die Dinge ihren Lauf. Die Ruland Kliniken wurden 2011 an den neuen Namensgeber , Acura Kliniken, verkauft. Nachdem 2018 die Acura Kliniken Insolvenz angemeldet hatten, stand beim Gewährträger (Gemeinde Waldbronn) der Kommunale Versorgungsverband, auf der Matte mit einer Forderung in zweifacher Millionenhöhe. Wie hoch der Betrag am Ende ist, den Waldbronn zahlen muss, steht noch nicht fest. „Darüber müssen wir nun mit dem Kommunalen Versorgungsverband reden“, so Masino.

Übrigens: Die Gemeinde ist Kunde bei dem Verband. Bleibt es bei der Millionenforderung – davon ist derzeit auszugehen – könnte dadurch der finanzielle Spielraum von Waldbronn über Jahre gesehen massiv eingeschränkt werden.

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