Presse Erste vorläufige Ergebnisse der Todesursachenstatistik für 2020 mit Daten zu COVID-19 und Suiziden

Pressemitteilung Nr. 327 vom 8. Juli 2021

WIESBADEN – Bei insgesamt 36 291 Todesbescheinigungen war im Jahr 2020 laut vorläufigen Daten der Todesursachenstatistik COVID-19 als Erkrankung vermerkt. In 30 136 Fällen war dies die Todesursache, in den anderen 6 155 Fällen war es eine Begleiterkrankung. Nach diesen ersten vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) starben somit in 83 % dieser Fälle die betroffenen Personen an COVID-19 als sogenanntem Grundleiden, das heißt die Krankheit war die für den Tod verantwortliche Todesursache. In 17 % der Fälle starben die Personen mit COVID-19 als Begleiterkrankung, jedoch an einem anderen Grundleiden. Dies geht aus den vorläufigen Ergebnissen der Todesursachenstatistik hervor, die ab dem Berichtszeitraum Januar 2020 erstmals monatlich veröffentlicht werden und die bis zur vorliegenden Auswertung knapp 92 % aller Sterbefälle umfassen. 

„Mit den neuen monatlichen Berichten zu ausgewählten vorläufigen Daten der Todesursachenstatistik stehen erste Ergebnisse der amtlichen Statistik nun schneller zur Verfügung“, so Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamts. „Damit reagiert die amtliche Statistik auf den großen Informationsbedarf der Öffentlichkeit und der Fachwelt nicht nur zum Thema Corona, sondern generell zu den Gesundheitsstatistiken“. 

Ausgewertet werden wichtige Diagnosegruppen und Einzeldiagnosen. Ein Fokus liegt dabei auf Sterbefällen im Zusammenhang mit COVID-19. Somit enthalten die Monatsberichte sowohl Sterbefälle, in denen COVID-19 die eigentliche Todesursache ist („an“ COVID-19 Verstorbene), als auch nachrichtlich jene Sterbefälle, bei denen COVID-19 eine Begleiterkrankung war („mit“ COVID-19 Verstorbene). Allerdings konnten drei Bundesländer diejenigen Fälle, in denen COVID-19 als Begleiterkrankung aufgeführt war, nicht erfassen. In diesen Ländern wurden lediglich die Fälle der „an“ COVID-19-Verstorbenen erfasst. 

Vorläufige Daten der Todesursachenstatistik zeigen kaum Veränderung bei Suiziden 

Die Zahl der Suizide lag im Jahr 2020 nach der vorläufigen und noch nicht vollständigen Auswertung bei 8 565. Sie lag damit bislang leicht unter der Zahl von 2019 (9 041 Suizide). 

Methodische Hinweise

Die Daten bilden den jeweiligen Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag ab und können sich durch Nachmeldungen oder Korrekturen noch verändern. Die Monatsberichte der Todesursachenstatistik stellen fortlaufend revidierte und vervollständigte Ergebnisse dar, das heißt die Qualität der Berichte erhöht sich mit zunehmendem Vollständigkeitsgrad. Dennoch handelt es sich grundsätzlich weiterhin um vorläufige Daten. Zeitlich verzögerte Nachmeldungen, der späte Versand von Todesbescheinigungen oder Korrekturen zum Beispiel des Wohnortes oder des Geschlechts können erst mit der Zeit – also mit späteren Veröffentlichungen – integriert und korrigiert werden. 

Krankheiten, die als Begleiterkrankung auftreten, werden auf der Todesbescheinigung vermerkt, da es oft nicht nur eine, sondern mehrere Ursachen gibt, die zum Tod eines Menschen führen können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt daher vor, dass auf der Todesursachenbescheinigung „all diejenigen Krankheiten, Leiden oder Verletzungen, die entweder den Tod zur Folge hatten oder zum Tode beitrugen, und die Umstände des Unfalls oder der Gewalteinwirkung, die diese Verletzungen hervorriefen“, einzutragen sind. 

Unterschiede zwischen Ergebnissen der Todesursachenstatistik und der Meldungen nach Infektionsschutzgesetz 

COVID-19-Sterbefälle werden auf zwei Meldewegen erfasst: Zum einen über die amtliche Todesursachenstatistik, zum anderen über die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Robert Koch-Institut (RKI) und die Landesgesundheitsbehörden veröffentlichen COVID-19-Sterbefallzahlen nach dem IfSG.

Die Unterschiede in den beiden Dokumentationsformen führen dazu, dass die Fallzahlen der COVID-19-Sterbefälle in beiden Statistiken nicht identisch sind. 

1. Die Datenbasis differiert in beiden Statistiken. In die Todesursachenstatistik gehen alle COVID-19-Fälle ein, die auf der Todesbescheinigung einen entsprechenden Eintrag haben. Die Todesursachenstatistik unterscheidet nach nachgewiesenen (U07.1) und Verdachtsfällen (U07.2) sowie nach Grundleiden und Begleiterkrankung. In die unikausale Jahresstatistik der Todesursachenstatistik gehen nur die Fälle mit Grundleiden ein, während in den Monatsberichten der Todesursachenstatistik auch jene Sterbefälle nachrichtlich ausgewiesen werden, bei denen COVID-19 als Begleiterkrankungen auftrat.

Gesundheitsämter melden an die zuständige Landesbehörde und das RKI COVID-19-Todesfälle gemäß §6 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes. Vom RKI werden diejenigen COVID-19-Todesfälle publiziert, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Die Zahl der COVID-19-Sterbefälle wäre theoretisch dann deckungsgleich mit der Sterbefallzahl des RKI, wenn jedem U07.1-Sterbefall der Todesursachenstatistik ein positiver Labortest zu Grunde liegen würde. Da die Todesursachenstatistik auf den Angaben der Ärztin/des Arztes beruhen, werden all jene Fälle zu „nachgewiesenen“ Fällen, bei denen durch die Ärztin/den Arzt eine COVID-19-Erkrankung auf der Todesbescheinigung vermerkt wurde. Ob diese Gewissheit auf Grundlage eines positiven PCR-Tests besteht, ist aus der Todesbescheinigung nicht immer ersichtlich. 

2. In der Todesursachenstatistik ist die Unterscheidung zwischen den an und den mit COVID-19 Verstorbenen wesentlich. In der Todesursachenstatistik wird das Grundleiden (verstorben an) anhand aller Angaben auf der Todesbescheinigung auf Basis des Regelwerks der WHO bestimmt. Jedoch kann es insbesondere bei fehlerhaften oder unvollständigen Todesbescheinigungen schwierig sein, beide Gruppen verlässlich voneinander abzugrenzen. Bei den Statistiken nach dem IfSG findet eine solche Unterscheidung nicht immer statt. 

3. Die Datenstände können zu einem jeweiligen Stichtag in den beiden Dokumentationen unterschiedlich weit aufgearbeitet sein. 

4.  Bei einem Vergleich der Zahlen muss beachtet werden, ob die Ergebnisse nach Sterbedatum (Todesursachenstatistik) oder Meldedatum (IfSG) ausgewiesen werden. 

Aufgrund dieser Dokumentationsunterschiede kann es zwischen den beiden Statistiken somit verfahrenstechnisch bedingt zu Diskrepanzen bezüglich der COVID-19-Sterbefälle kommen. Ein Vergleich dieser beiden Statistiken sollte daher immer vor dem Hintergrund dieser differierenden Datengrundlagen und Meldewege erfolgen.

Ausgewählte Todesursachen nach Berichtsmonaten (vorläufige Ergebnisse) 
  Pos.Nr
ICD-10
Todesursache2020
JanuarFebruarMärzAprilMaiJuniJuliAugustSeptemberOktoberNovemberDezemberInsgesamt
*: Diese Codes können erst ab Januar 2021 benutzt werden
1A00-B99KAPITEL I: Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten1 4941 3681 4661 2351 1341 0391 1281 3171 1461 04382283214 024
2C00-D48KAPITEL II: Neubildungen20 24019 47920 45618 97819 32719 17219 78619 89719 20818 99913 69513 717222 954
darunter: 
3C00-C97Bösartige Neubildungen19 51318 81119 69318 29618 68118 49519 16919 22918 54018 37313 22113 269215 290
4C15-C26Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane6 1385 8096 1035 7045 8795 6975 9535 9365 6875 7674 1474 19067 010
5C30-C39Bösartige Neubildungen der
Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe
3 8923 8743 9493 6523 7463 7123 9183 8913 7983 7442 6522 58843 416
6 C50        Bösartige Neubildung der Brustdrüse1 5631 4451 6021 4761 5031 5211 5521 5641 4701 4381 0561 07017 260
7E00-E90KAPITEL IV: Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten3 0363 0343 4383 0992 8582 7022 7322 9742 7542 7012 2072 49634 031
darunter: 
8E10-E14Diabetes mellitus2 1242 1342 3922 2632 0551 9421 8932 0361 8801 9361 5671 81224 034
9F00-F99KAPITEL V: Psychische und Verhaltensstörungen5 2354 8525 3475 0144 3614 2834 4635 2434 5604 4313 4293 95655 174
darunter: 
10F00-F03Demenz4 5524 2004 6444 3153 6073 6443 7404 6073 8963 7712 9823 39747 355
11F10-F19Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

 

520

 

488

 

526

 

516

 

552

 

483

 

525

 

475

 

487

 

495

 

323

 

408

5 798
12G00-G99KAPITEL VI: Krankheiten des Nervensystems3 1432 9913 1032 9082 6052 5192 7223 1802 7452 7141 9642 21132 805
13I00-I99KAPITEL IX: Krankheiten des Kreislaufsystems30 07228 43330 36028 11226 37525 29525 51526 55525 47925 39120 24322 471314 301
darunter: 
14I10-I15Hypertonie (Hochdruckkrankheit)4 0483 8164 2554 2133 8413 4793 6243 7263 5423 6233 0163 64744 830
15I20-I25Ischämische Herzkrankheiten10 87310 12510 64610 1469 5499 1379 1159 4699 1259 1847 4258 137112 931
16I21Akuter Myokardinfarkt4 0593 6903 7103 6283 4993 3933 3813 4063 4293 4102 7723 07941 456
17I30-I52Sonstige Formen der Herzkrankheit8 1137 8088 1907 2416 6746 6346 4996 8926 5676 5235 1495 66981 959
18I60-I69Zerebrovaskuläre Krankheiten4 5674 3874 8114 3794 1953 9974 1794 4004 0804 0093 0923 35549 451
19I64Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bez.93082797992989284084283384182468071310 130
20I70-I79Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren1 0299491 0159689508899299111 00990973379511 086
21J00-J99KAPITEL X: Krankheiten des Atmungssystems6 4446 6437 6995 1544 3854 0404 0004 4714 0124 1023 1613 37757 488
darunter:
22J09-J18Grippe und Pneumonie1 9862 2472 7071 4761 0619399341 1721 0081 06682588716 308
23J40-J47Chronische Krankheiten der unteren Atemwege3 3963 3203 7592 8242 5512 3342 3092 4682 2232 2051 7651 89231 046
24K00-K93KAPITEL XI: Krankheiten des Verdauungssystems3 6523 3873 6733 4583 4663 2463 3433 3313 3813 3812 4532 60539 376
darunter: 
25K70-K77Krankheiten der Leber1 4051 2921 4241 3411 3521 2571 2391 3171 2431 2369321 01515 053
26N00-N99Kapitel XIV: Krankheiten des Urogenitalsystems2 1752 1422 2452 0671 9561 9301 91121891 9921 8851 5471 64623 685
darunter: 
27N17-N19Niereninsuffizienz1 4501 4891 4711 3911 2911 2381 2191 3591 2881 2681 0561 13415 654
28R00-R99KAPITEL XVIII: Symptome und abnorme klinische und Labor-befunde, die a.n.k. sind2 8272 4972 6392 5702 5562 5752 3622 8222 2302 3441 6591 81828 899
29V01-Y98KAPITEL XX: Äußere Ursachen3 5893 3833 4273 2033 3183 3493 4783 4723 3743 0852 2642 2653 8207
darunter: 
30V01-V99Transportmittelunfälle2372131962442562773052922922381431322 825
31X60-X84Vorsätzliche Selbstbeschädigung7557677687248208237807687316845194268 565
32U00- U49KAPITEL XXII: Schlüssel-nummern für besondere Zwecke029785 6361 5123361711862141 1955 58914 32030 139
darunter: 
33U07.1COVID-19, durch einen Labortest nachgewiesen 28245 1491 3623051401601931 1495 53014 19229 006
34U07.2COVID-19, Virus ist klinisch-epidemiologisch bestätigt, jedoch nicht durch einen Labortest nachgewiesen  1544871493131262046591271 130

U10.9*

Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit Covid-19, nicht näher bezeichnet 

 sonstige Kapitel (D50-D89; H00-H95; L00-L99; M00-M99; O00-O99; P00-P96; Q00-Q99)1 3081 2891 4091 2741 1621 1211 2071 2581 1961 13481781713 992
 A00-Y98Todesursachen insgesamt83 21579 50086 24082 70875 01571 60772 81876 89572 29172 40559 85072 531905 075
 nachrichtlich:Anzahl der Fälle, in denen COVID-19 als Begleiterkrankung angegeben wurde, aber nicht ursächlich für den Tod gewesen ist  251959432190107110882551 0062 7576 155
davon: 
U07.1Begleiterkrankung COVID-19, durch einen Labortest nachgewiesen  13062531413070776121494626465213
 U07.2Begleiterkrankung COVID-19, Virus ist klinisch-epidemiologisch bestätigt, jedoch nicht durch einen Labortest nachgewiesen  121334118603733274160111942
Prozentsatz der verarbeiteten Daten99,5899,4599,4698,8498,7998,6798,3297,6997,1790,7869,8465,5891,83
NBB (Stand: 25.06.2021)83 56279 93986 70883 67575 93072 57074 06678 71574 39479 76385 699110 599985 620

 

 

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