Mannheim (dpa/lsw) - Weil er Hygiene-Mängel nicht oder nicht ausreichend abgestellt haben soll, steht der ehemalige Geschäftsführer der Uniklinik Mannheim vor Gericht. Der 72-Jährige muss sich seit Montag wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz verantworten. Oberstaatsanwalt Peter Lintz führte am Landgericht Mannheim aus, der Angeklagte habe durch seine Untätigkeit zwischen 2007 und dem Ausscheiden 2014 sehr viele Menschen gefährdet. Immerhin würden jährlich 18 000 Eingriffe an der Klinik vorgenommen. Deshalb handele es sich um einen besonders schweren Fall. Dafür sei ein Strafrahmen von ein bis fünf Jahren vorgesehen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde hatte im Jahr 2007 bei einer Begehung des Klinikums Missstände festgestellt. 2014 gab es eine anonyme Anzeige wegen weiter bestehender Unzulänglichkeiten, woraufhin das Regierungspräsidium eine erneute Begehung anordnete und die Staatsanwaltschaft im Klinikum Durchsuchungen vornahm.

Zu wenig und unzureichend geschultes Personal, veraltete Geräte für das Vorbereiten und Durchführen der Sterilisation, Verzicht auf regelmäßige Abnahme der Geräte - die Liste der Vorwürfe ist lang. Nach Ansicht der Anklage hat der Verwaltungswirt bewusst Maßnahmen unterlassen, um zu verhindern, dass unzureichend sterilisierte OP-Instrumente eingesetzt wurden. Folge seien Schmutz und Rost an OP-Bestecken gewesen.

Der Angeklagte erklärte, von den ihm unterstellten Führungskräften nicht über Missstände informiert worden zu sein. Nach den Beanstandungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe 2007 sei er davon ausgegangen, dass die betroffenen Abteilungen Auflagen - darunter Mitarbeiterschulungen - erfüllt hätten. Er habe «seinem Apparat» vertraut. 2007 hatte er der Behörde gemeldet, man habe alles im Griff, obwohl dies laut Staatsanwaltschaft nicht den Tatsachen entsprach.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Bunk legte seine Sicht der Dinge dar: Als Geschäftsführer habe der Beschuldigte auch beim Delegieren von Aufgaben die Pflicht, deren Umsetzung zu überwachen. Es seien ja keine «lästigen Details», sondern gravierende Versäumnisse gewesen. «Wenn der Geschäftsführer die Kontrolle außer Acht lässt, dann ist das ein Pflichtverstoß.» In diesem Fall sei Unterlassen gleichzusetzen mit Tun. Er spielte auch auf den damaligen Streit an, ob die Ursachen für die Mängel in Sparzwängen lägen. Dies verneinte der Pensionär.

Das Mannheimer Universitätsklinikum mit rund 5000 Mitarbeitern ist nach eigenen Angaben bundesweit das einzige in kommunaler Hand: Während die Fakultät der Universität Heidelberg und damit dem Land zugerechnet wird, gehört die Krankenversorgung zur Stadt. Das Universitätsklinikum befindet sich seit 2014 in einer wirtschaftlichen Krise. Im Jahr 2019 betrug der Verlust des Klinikums rund 40,2 Millionen Euro. Die Probleme gehen vornehmlich auf langfristige investive Versäumnisse zurück. Das Land prüft derzeit die Verschmelzung der Unikliniken in Heidelberg und Mannheim zu einem neuen Großklinikum im Format der Charité.

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