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Ein weiterer Schritt zur Vernetzung – Die Richtlinie Digitalisierung im Gesundheitswesen ist in Kraft getreten

Die Digitalisierung bietet gerade im Gesundheitswesen viele Chancen. Dazu zählt beispielsweise die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten über große Distanzen oder die digitale Vernetzung von verschiedenen Akteuren und Professionen.

Assistierende technische Systeme helfen den Menschen, trotz hohen Alters oder einer Krankheit selbstbestimmt leben zu können. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass digitale Unterstützung hilfreich sein kann.

Mit dem Masterplan Digitalisierung des Landes Niedersachsen soll die digitale Transformation gestärkt werden. Ziel der Landesregierung ist es, die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung unter Vermeidung von sogenannten „Insellösungen“ voranzutreiben.

Aus den Mitteln des „Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen“ stehen dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für den Bereich Gesundheitsversorgung 4.0 insgesamt Mittel in Höhe von 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Davon sind 9,2 Mio. Euro für die Förderung Telemedizinischer Projekte und für Maßnahmen im Bereich Ambient Assisted Living (AAL), das sind alltagstaugliche Assistenzlösungen für ein selbstbestimmtes Leben, vorgesehen.

Grundlage für diese Förderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Sicherstellung der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Sicherstellung der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung (RL Digitalisierung im Gesundheitswesen - DigGes)“, die am 20.01.2021 in Kraft getreten ist.

„Ziel ist es, mithilfe der Richtlinie nachhaltige und tragfähige Strukturen zu schaffen, die langfristig in die Regelversorgung integriert werden können“, erläutert Gesundheitsministerin Carola Reimann. „Wir wollen durch die Förderung von innovativen Projekten und Maßnahmen mit digitalen Werkzeugen eine nachhaltige und über den Förderzeitraum hinaus wirksame Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Niedersachsen erreichen und allen Menschen ein selbstbestimmtes und gesundheitlich gut versorgtes Leben im eigenen häuslichen Umfeld ermöglichen.“

Durch die Förderung von Investitionen in Hard- und Software sollen Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Telemedizin und AAL initiiert sowie telemedizinische Netzwerke in Niedersachsen auf- und ausgebaut werden. Darüber hinaus soll bis zum Ende des Förderzeitraums die Anzahl von innovativen Ansätzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch digitale Werkzeuge steigen und von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Patientinnen und Patienten die digitalen Angebote stärker genutzt werden.

Gegenstand der Förderung ist im Bereich Telemedizinische Netzwerke die digitale Unterstützung sektorenübergreifender Versorgungsprozesse und die Optimierung der Gestaltung von Versorgungs- und Kommunikationsprozessen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung, Diagnose, Therapie, Rehabilitation, Nachsorge und Pflege. Dadurch sollen die Leistungserbringer bei der Durchführung ihrer Aufgaben nachhaltig und umfassend von barrierefreien modernen, digitalen Werkzeugen unterstützt werden, um eine patientenorientierte digitale Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Dazu gehören u.a. Investitionsausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen zur Vernetzung oder Kommunikation zwischen Versorgungseinrichtungen untereinander oder direkt mit betroffenen Menschen und Investitionsausgaben für bürger- und patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen oder aber auch assistierende barrierefreie digitale Technologien im Wohnumfeld und in (Pflege- und Wohn-) Einrichtungen in vorpflegerischen, pflegerischen bzw. ambulanten Bereichen.

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellt die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke auf ihrer Internetseite (www.soziales.niedersachsen.de) bereit.

„Ich freue mich, dass diese Richtlinie nun in Kraft getreten ist und erwarte, dass viele innovative Ideen umgesetzt und neue Einsatzfelder gewonnen werden können“, so Ministerin Reimann.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2021

Ansprechpartner/in:
Silke von der Kammer

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