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Ende der Expansion: Wird Potsdams Klinik-Gruppe bald kleiner?

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark strebt die Führung der Bergmann-Tochterklinik in Bad Belzig an. Potsdams Oberbürgermeister hat zu diesem Ansinnen klar Stellung bezogen.

Potsdam - Nach Jahren der Expansion des kommunalen „Ernst von Bergmann“-Klinikums könnte es nun in die andere Richtung gehen. So will der Landkreis Potsdam-Mittelmark möglichst wieder die Führung für die Bergmann-Tochterklinik in Bad Belzig übernehmen. Potsdams Rathausspitze reagiert auf diese Idee bisher reserviert.

Im Hauptausschuss machte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) am Mittwochabend deutlich, dass Potsdam auf die regionale Zusammenarbeit setze, auch zur Sicherung von Standorten. Zudem habe das Bergmann-Klinikum das Haus in Bad Belzig einst vor der Insolvenz gerettet. Sollte der Landkreis auf die Führung bestehen, mache eine Minderheitsbeteiligung für Potsdam wenig Sinn – dann würde man die Anteile komplett an den Landkreis verkaufen.

Haus in Bad Belzig soll gestärkt werden

Mittelmarks Landrat Wolfgang Blasig (SPD) sagte den PNN am Donnerstag, der Landkreis sei an mehr Einfluss in Bad Belzig interessiert – „nicht zum Selbstzweck, sondern um das Haus zu stärken“ und zu investieren. Zugleich gebe es wegen der Neuaufstellung im Bergmann, unter anderem ist ein teurer Neubau im Gespräch, im Landkreis die Sorge, dass Bad Belzig dadurch weniger im Fokus stünde, machte Blasig deutlich. Über die künftige Zusammenarbeit müsse man nun reden, auch ein Modell mit zwei gleich großen Partnern sei für ihn vorstellbar.

Landrat Wolfgang Blasig (SPD).
Landrat Wolfgang Blasig (SPD).

© dpa

An anderer Stelle sorgt die von den Stadtverordneten beschlossene Rückkehr des Bergmann-Konzerns in den Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD) weiter für Unsicherheiten. Wie berichtet will die Stadt die erwarteten Millionen-Mehrkosten mit einem sogenannten Betrauungsakt jährlich aus ihrem Haushalt abfedern.

Werden Gesellschaftsteile abgestoßen?

Allerdings darf diese Hilfe aus Steuermitteln der Kommune nicht mit dem EU-Recht für Beihilfen kollidieren, wie der Verwaltungsexperte Dominik Lück von der renommierten Anwaltskanzlei Dombert im Ausschuss erklärte. Es gehe um die Frage, ob auf einem liberalisierten Markt wie dem des Krankenhauswesens eine Wettbewerbsverzerrung entsteht. Beim Kerngeschäft des Klinikums sei das nicht der Fall, so Lück – bei Tochterunternehmen wie einer Cateringgesellschaft müsse man das prüfen. 

Das bedeutet: Hier wären Finanzhilfen der Stadt, um den TVöD zu stemmen, möglicherweise rechtswidrig. Solche Tochterfirmen müssten dann ohne Hilfe auskommen, eine Insolvenz könnte drohen. Das betrifft nach PNN-Informationen auch das Medizinische Versorgungszentrum der Poliklinik des Klinikums und die für soziale Hilfen gegründete Sozial GmbH des Unternehmens. Intern wird demnach selbst das Abstoßen einzelner Gesellschaftsteile nicht mehr ausgeschlossen.

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