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Aurikuläre Messmethode zum Nachweis von Fieber bei SIRS bestätigt

Das Sozialgericht Dresden hat in seinem Gerichtsbescheid vom 17. Februar 2021, Az.: S 46 KR 2630/19, bestätigt, dass die aurikuläre Messmethode zum Nachweis des Kriteriums „Fieber“ im Sinne eines SIRS ausreicht.

Sachverhalt

Das Krankenhaus behandelte den Patienten vom 12. Dezember 2016 bis zum 19. Dezember 2016. Unstreitig erfüllte der Patient zum Aufnahmezeitpunkt die Kriterien Tachykardie, Tachypnoe und Leukozytose. Eine Körpertemperatur von 38,4°C wurde mittels aurikulärer Messmethode (Infrarotmessung im Ohr) gemessen. Die abgenommenen Blutkulturen erbrachten keinen Erregernachweis. Eine Antibiotika-Therapie wurde eingeleitet. Das Krankenhaus kodierte als Hauptdiagnose A41.9 (Sepsis, nicht näher bezeichnet).

Nach Prüfung durch den MDK verlangte die Krankenkasse die Änderung der Hauptdiagnose. Eine Sepsis sei nicht nachgewiesen, da mangels positiver Blutkulturen, alle vier Kriterien zur Kodierung eines SIRS und einer Sepsis vorliegen müssten. Das Kriterium „Fieber“ könne jedoch nach der gültigen SIRS-Definition nur mittels einer rektalen, intravasalen oder intravesikalen Messung bestimmt werden. Eine solche Messmethode sei nicht angewendet worden.

Entscheidungsgründe

Das SG Dresden gab der Klage des Krankenhauses statt.

Zur Begründung führte es aus, dass die Klägerin zu Recht die Hauptdiagnose A41.9 verschlüsselte. Eine aurikuläre Messung reiche zum Nachweis des Kriteriums „Fieber“ aus.

Dies ergäbe sich aus der Stellungnahme des Leitlinienbeauftragen Prof. Dr. Brunkhorst von der Deutschen Sepsis-Gesellschaft vom 24. Juli 2017. In dieser habe er darauf hingewiesen, dass es keinen vernünftigen Grund gäbe eine erhöhte aurikulär gemessene Temperatur anzuzweifeln bzw. eine auf dieser Messung beruhende Sepsis-Diagnose nicht anzuerkennen. Nur weil diese Messmethode in der älteren Definition der Sepsis nicht genannt wurde, bedeute dies nicht, dass diese zur Temperaturmessung und damit zur Diagnosestellung der Sepsis unzulässig sei.

Des Weiteren sei dieser Umstand in der S-3 Leitlinie „Sepsis – Prävention, Diagnose, Therapie und Nachsorge“ aus dem Jahr 2018 berücksichtigt worden, wo ausdrücklich auch eine Messung mittels Infrarotthermometer in Ohr und Mund für ausreichend erachtet wurde. Hierdurch sei letztlich nur der seit spätestens seit 2016 geltende medizinische Meinungsstand klargestellt worden.

Fazit

Das SG Dresden bestätigte damit, dass die bereits seit langem bestehende Praxis – die Körpertemperatur auf Normalstationen mit einer patientenfreundlicheren Messmethode zu messen –, zur Begründung eines SIRS und damit auch der Sepsis-Diagnose ausreicht.

Dieser Streit ist zwar für Behandlungsfälle ab dem 01.01.2020 nicht mehr relevant, da die Diagnose Sepsis

nunmehr unter anderem über die Veränderung des Sequential Organ Failure Assessment (SOFA) und die Abnahme von Blutkulturen erfolgen soll. Jedoch dürfte diese Entscheidung auf viele Altfälle Auswirkungen haben, die bisher eingeklagt oder zurückgestellt wurden.

Der Gerichtsbescheid ist noch nicht rechtkräftig.