Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser ist heute in Kraft getreten.

Dazu erklärt der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes, Christoph Radbruch: „Minister Spahn hat nun die Regelungen für die wirtschaftlichen Hilfen für die Krankenhäuser im zweiten Pandemiejahr festgelegt: Ausgangsbasis für den Ganzjahresausgleich 2021 sind nur 98 Prozent der Erlöse 2019 und der Ausgleichssatz, der bereits um die Sachkosten bereinigten Entgelte ist weiterhin auf 85 Prozent reduziert. Diese Kappung des Krankenhausbudgets 2021 lehnen die evangelischen Krankenhäuser weiterhin ab. Das ist ein falsches Signal zur falschen Zeit und bestraft kollektiv alle Krankenhäuser.

Besonders hart betroffen sind dabei die Häuser mit höheren Fixkosten, weil sie Leistungen wie Radiologie, Labor und Reinigung selbst vorhalten und einen höheren Anteil an fest eingestelltem Personal haben. Für Krankenhäuser mit personalintensiven Leistungen wie in der Rheumatologie wird das nur schwer zu verkraften sein. Anstatt einen Versorgungsanreiz zu setzen, werden die Patientenversorgung und die personelle Ausstattung der Krankenhäuser gefährdet.“

Berlin, den 09. April 2021

Pressemitteilung zum Download