Mainz (dpa/lrs) - Operationsfehler, Fehldiagnose oder falsches Medikament: Wegen möglicher Behandlungsfehler haben 375 Patienten 2020 den Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz angerufen. Das waren 45 Bürger weniger als im Jahr zuvor, wie die Landesärztekammer am Mittwoch in Mainz mitteilte. In 67 Fällen - gut einem Fünftel der 2020 entschiedenen Fälle - bestätigte der Ausschuss aus Juristen, Ärzten und Patientenvertretern einen Behandlungsfehler. 2019 galt das nur für knapp jeden fünften Fall.

Die meisten Behandlungsfehler in den Krankenhäusern betrafen Operationen (30), gefolgt von bildgebender Diagnostik und allgemeiner Diagnostik (je 7 Fälle). Besonders häufig litten die Patienten unter Arthrose, Darmkrankheiten und Verletzungen der Hand oder des Handgelenks. Rund zwei Drittel aller Anträge betrafen die Krankenhäuser - vor allem die Unfallchirurgie (95 Fälle). Gefolgt von Allgemeinchirurgie (29 Fälle) und Innere Medizin (21 Fälle). Die Unfallchirurgie verursachte auch im ambulanten Bereich die meisten Beschwerdefälle (11), dicht gefolgt von den Hausarztpraxen (10).

In den meisten Fällen seien die Entscheidungen des Schlichtungsausschusse von beiden Seiten akzeptiert und der Streit beigelegt worden, berichtet die Landesärztekammer. «Ehrlich mit Fehlern umgehen und aus Fehlern lernen: Das bietet eine große Präventionschance, Fehler künftig zu vermeiden und Patientensicherheit weiter auf sehr hohem Niveau zu gewährleisten», sagte der Präsident der Landesärztekammer, Günter Matheis. Jeder Fehler sei einer zu viel, dennoch liege der Anteil im Verhältnis zu allen Behandlungen im Promillebereich.

© dpa-infocom, dpa:210414-99-198863/2

Pressemitteilungen der Landesärztekammer