Brennpunkt 17. April 2021

Wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser weiter problematisch

Eine aktuelle Kurzbefragung der Mitgliedskrankenhäuser zur Erlös- und Belegungssituation zeigt, dass wirtschaftliche Probleme im ersten Quartal 2021 fortbestehen.

In die Auswertung flossen 78% der Planbetten ein.

Da das erste Quartal 2021 mit dem ersten Quartal 2020 verglichen wurde, ist bei der Bewertung der Ergebnisse zu berücksichtigen, dass die zweite Märzhälfte 2020 bereits durch pandemiebedingte Freilenkung von Betten geprägt war, so dass die Referenzgröße erstes Quartal 2020 bereits gegenüber einem Normalbetrieb um ca. 10 % zu niedrig ist.

Die Ergebnisse lassen den Rückschluss zu, dass alle Krankenhäuser weiterhin unter erheblichen wirtschaftlichen Problemen leiden. Die Krankenhäuser wurden in zwei Gruppen ausgewertet: Krankenhäuser, die berechtigt für den Erhalt von Ausgleichszahlungen waren - in der Regel Krankenhäuser mit Teilnahme an der Notfallversorgung - und Krankenhäuser ohne Berechtigung für Ausgleichszahlungen - überwiegend elektiv arbeitende Krankenhäuser.

Die für Ausgleichszahlungen berechtigten Krankenhäuser, verzeichneten in Hamburg im ersten Quartal 2021 durchschnittlich Erlösrückgänge von 12 % und einen Belegungsrückgang von 15 % gegenüber dem ersten Quartal 2020. Zu berücksichtigen ist bei der Interpretation die oben erläuterte, durch die Pandemie erzeugte Belegungslücke in der zweiten Märzhälfte 2020.

Die Ausgleichszahlungen kompensierten nur 81 % der Erlösverluste für fehlende Krankenhausbehandlungen bei den hierfür berechtigten Krankenhäusern.

19 % weitere Erlösverluste aus anderen Bereichen (amb. Leistungen, Spezialambulanzen, Wahlleistungen und weiteres) blieben ohne Kompensation.

Für das gesamte Jahr 2021 erwarten diese Hamburger Krankenhäuser im Vergleich zum Referenzjahr 2019 einen Belegungsrückgang von 15 %.

Etwas weniger stark fielen die Erlösausfälle in den Krankenhäusern aus, die nicht für Ausgleichszahlungen berechtigt waren. Es handelt sich hier um Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen. Diese Krankenhäuser verzeichneten in Hamburg im ersten Quartal 2021 durchschnittliche Erlösrückgänge von 11 % bei einem Belegungsrückgang von 10 % gegenüber dem ersten Quartal 2020. Auch hier gilt die gedankliche Korrektur der Referenzgröße des ersten Quartals 2020, da in der zweiten Märzhälfte 2020 alle Krankenhäuser aufgefordert wurden, elektive Krankenhausaufnahmen abzusagen.

Für diese Krankenhäuser flossen jedoch keinerlei Ausgleichszahlungen, so dass es keine Liquiditätshilfen zur Kompensation der Erlösverluste gab. Hinzu kamen 20 % weitere Erlösverluste aus anderen Bereichen.

Für das gesamte Jahr 2021 erwarten diese Hamburger Krankenhäuser ohne Ausgleichszahlungen im Vergleich zum Referenzjahr 2019 einen Belegungsrückgang von 16 %.

In ihren Rückmeldungen wiesen Krankenhäuser zusätzlich auf den für sie zu niedrigen Pflegeentgeltwert hin, der von 185 € (2020) auf 163,09 € (2021) reduziert wurde. Da es sich um eine Abschlagszahlung handelt, kann eine erhebliche Liquiditätslücke bis zur Vereinbarung eines individuellen Pflegebudgets 2021 anwachsen.

Im Ergebnis zeigt sich, dass die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser weiterhin stark angespannt ist und trotz des zwischenzeitig mit der „Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser“ in Kraft getretenen Rettungsschirms 2021 den Krankenhäusern Defizite verbleiben, die auch am Jahresende nicht aufgefangen werden. Der mit dieser Verordnung aufgespannte Rettungsschirm 2021 sieht eine „Eigenbeteiligung“ der Krankenhäuser vor, bei dem die Krankenhäuser 2 % der Erlösausfälle gegenüber 2019 selbst tragen müssen. Die darüber hinaus gehenden Defizite sollen durch den Erlösausgleich 2021 aufgefangen werden; dies jedoch auch nur zu 85 %.

Ein Krankenhaus kann Defiziten bei fehlenden Leistungen nur durch Personalabbau entgegenwirken. Alleine die „Eigenbeteiligung“ von 2 % gegenüber 2019 bedeutet für die Somatik einen von vorneherein einzukalkulierenden Verlust von 36,6 Mio € (entspräche bspw. 406 abzubauenden Stellen des Ärztlichen Dienstes) in Hamburg, hinzu kommen noch überschlagsweise weitere 4,2 Mio € Verlust in der Psychiatrie, was einem weiteren Abbau von 46 ärztlichen Stellen, alternativ 92 psychiatrischen Pflegekräften bedeutet. Dass in einer laufenden Pandemie Personal abgebaut werden muss, ist weder den Mitarbeitenden der Krankenhäuser noch der Bevölkerung vermittelbar.