Querelen im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus Muss die Fachklinik-Reklame wieder ab?

Zweibrücken · Der blaue Schriftzug über dem Eingangsportal des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses ist den Behörden ein Dorn im Auge. Unabhängig davon durchsuchte die Kriminalpolizei am Mittwochnachmittag mehrere Praxisräume.

 Das Schild über dem Eingang ist den Behörden ein Dorn im Auge.

Das Schild über dem Eingang ist den Behörden ein Dorn im Auge.

Foto: Rainer Ulm

 Dürfen die das? Das ist die Frage, auf welche die zuständigen Behörden derzeit eine Antwort suchen. Und das in zweifacher Hinsicht. Der Stein des Anstoßes: der große, in der Nacht gleißend hell angestrahlte Schriftzug „Himmelsberg Fachklinik“ über dem Eingangsportal des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses (EvK) in Zweibrücken. Die Reklame war dort erst vor einigen Wochen angebracht worden.

Offenbar etwas vorschnell. Denn nun kommt heraus, dass die Betreiberfirma der „Himmelsberg Fachklinik“, die Heltersberger Helexier GmbH, noch gar „keinen Antrag auf Anbringung oder Errichtung einer Werbeanlage eingereicht“ hat, wie Zweibrückens Stadtsprecher Jens John am Dienstag auf Nachfrage mitteilte. „Die Firma Helexier ist aber aufgrund der Presseberichterstattung und des Bildmaterials von der Stadt aufgefordert worden, entsprechende Unterlagen einzureichen.“ Sobald die entsprechenden Unterlagen vollständig vorlägen, „können wir fachlich prüfen“, so der Stadtsprecher weiter. Was im Umkehrschluss heißt: Die großflächige „Himmelsberg Fachklinik“-Reklame über dem Haupteingang des ehemaligen EvK ist derzeit illegal.

Offenbar rechtlich bedenklich ist der Schriftzug aber aus einem zweiten Grund: Noch immer hat die Privatklinik keine für ihren Betrieb notwendige Konzession. Für diese gewerbliche Erlaubnis fehlen weiterhin diverse laut Paragraph 30 der Gewerbeordnung nötige Unterlagen – darunter das für solche Einrichtungen besonders wichtige Hygienekonzept samt Prüfvermerk des zuständigen südwestpfälzischen Gesundheitsamtes in Pirmasens, wie Stadtsprecher John bestätigte. Was bedeutet: Die aktuell bereits beworbene „Himmelsberg Fachklinik“ existiert noch gar nicht.

Ein Umstand, der nun auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz auf den Plan rief – nach einem Kontakt mit der Zweibrücker Stadtverwaltung, wie der Leiter der Rechtsabteilung der IHK, Heinrich Jöckel, in Ludwigshafen am Mittwoch auf Nachfrage bestätigte.

Vor einer „komplexen Gemengelage“ unterziehe die IHK nun das „Werbeverhalten“ von Helexier einer „wettbewerbsrechtlichen Prüfung“, sagte Jöckel. Es gelte herauszufinden: „Ist es irreführend oder noch tolerabel?“ Stichwort: unlauterer Wettbewerb. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könne der Fall eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen oder ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Dann müsste der Schriftzug wohl überpinselt werden.

Es sei immer ein „sensibler Bereich“, wenn mit Gesundheitsdienstleistungen geworben werde, die tatsächlich gar nicht oder nicht vollständig angeboten, also falsche Angaben gemacht werden, erläuterte Jöckel. Und wenn noch dazu, wie im Fall der „Himmelsberg Fachklinik“ alternative medizinische Methoden offeriert würden, „muss man sich das ganz genau ansehen“. Der IHK-Chefjustiziar bestärkte die Zweibrücker Stadtverwaltung: „Hier muss man ordnungsrechtlich – im wahrsten Sinne des Wortes – alles auf Herz und Nieren prüfen.“

Ermittelt hat am Mittwochnachmittag auch die Staatsanwaltschaft Zweibrücken im Haus des ehemaligen EvK. Mehrere Beamte der Kriminalinspektion Pirmasens durchsuchten auf Beschluss eines Ermittlungsrichters des Amtsgerichtes Zweibrücken die Praxisräume eines Arztes, wie Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann auf Anfrage bestätigte. „Die Maßnahme diente dazu, festzustellen, ob und welche Patienten in der Klinik behandelt wurden und ob im Zusammenhang mit einer etwaigen Behandlung strafrechtlich relevantes Verhalten festzustellen ist.“ Es ging offenbar um dafür relevante Patientenakten. Die Durchsuchung steht im Zusammenhang mit einer Strafanzeige, in der eine Frau dem Mediziner vorwirft, sie betrogen zu haben. Demnach soll er die Privatpatientin mit einem unwirksamen Medikament behandelt und ihr dafür obendrein mehrere tausend Euro abgeknöpft haben (wir berichteten).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Klagewelle wegen Helexier
Landgericht Zweibrücken urteilt zugunsten Nardini-Klinikum – Zudem mehrere Strafanzeigen Klagewelle wegen Helexier
Aus dem Ressort