Klage eingereicht :
Ungesundes Portal für Gesundheit

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Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz: Glaswand vor dem Jakob-Kaiser-Haus in Berlin, in dem sich die Büros vieler Bundestagsabgeordneter befinden.
Ein Verlag hat beim Landgericht Bonn Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht. Mit dem Portal verstoße das Ministerium gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse.

Das Nationale Gesundheitsportal des Bundes beschäftigt die Justiz weiter: Der Wort & Bild Verlag hat beim Landgericht Bonn Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht. Der Vorsitzende der Geschäftsführung des Verlags, Andreas Arntzen, sagte, mit dem Portal verstoße das Ministerium gegen das aus Artikel 5 des Grundgesetzes folgende Gebot der Staatsfreiheit der Presse (Az.: 1 O 79/21). Dass ein Ministerium ein eigenes Medium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibe, sei „ein presserechtlich fataler Tabubruch“, hatten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) Mitte April erklärt. Vor Gericht hatten die Verbände im Februar Erfolg. Das Landgericht München I untersagte Google, bevorzugt Informationen des Ministeriumsportals zu zeigen. Geklagt hatte das Gesundheitsportal „netdoktor.de“ des Burda-Verlags – gegen Google und parallel gegen das Bundesgesundheitsministerium.