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Nach Hygieneskandal

Ehemaliger Klinik-Geschäftsführer bekommt Bewährungsstrafe

Nach dem Hygieneskandal am Mannheimer Klinikum musste sich der ehemalige Klinik-Geschäftsführer vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Nun wurde er zu einer über zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Eine Bronzeplastik der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia.
Zwei Jahre und drei Monate auf Bewährung: Ex-Klinik-Chef muss die Verantwortung für den Hygieneskandal übernehmen. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

Im Prozess um einen Hygieneskandal am Mannheimer Klinikum hat das Landgericht Mannheim den ehemaligen Klinik-Geschäftsführer zu zwei Jahren und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. So teilt es die Deutsche Presse-Agentur mit. Er habe als Betreiber von Medizinprodukten gegen das Medizinproduktegesetz in besonders schwerem Fall verstoßen.

So habe er zwischen 2007 und 2014 die Gesundheitsgefährdung von Tausenden Patienten in Kauf genommen, argumentierte das Gericht am Montag. Drei Monate der Strafe gelten als vollstreckt. Überdies soll der 72-Jährige 75.000 Euro an verschiedene Projekte des Uniklinikums zahlen.

Der Mann habe Aufgaben für die Beseitigung gravierender Mängel bei der Sterilisierung an Untergebene delegiert, die davon kaum Ahnung hatten und die er nicht kontrollierte.

Sein Verteidiger kündigte Rechtsmittel an. „Das Urteil ist so falsch wie ein Urteil nur sein kann.“ Das Gericht habe den Fokus auf Vorsatz zuungunsten der Fahrlässigkeit gelegt, kritisierte er.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich hingegen zufrieden mit dem Urteil, hatte sie doch auf zwei Jahre auf Bewährung plädiert.

Berichte über Operationen mit verunreinigtem Besteck hatte die Uniklinik Ruf, Patienten und Millionen-Einnahmen gekostet.

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