Psychiatrie

Psychiatrische Kliniken beklagen: Personalplanungsrichtlinie ist zu kompliziert

In der Praxis hat sich die Richtlinie des Bundesausschusses zur Personalmindestausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) nach Auffassung betroffener Kliniken nicht bewährt – sie gilt als bürokratisches Monster und erschwert Innovationen.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Diskussion: eine Frau mit Stethoskop und Kittel tseht vor zwei Männern und einer weiteren Frau; sie scheinen in eine Diskussion vertieft zusein.

Wer, wann, wie, wo: Die Personalrichtlinie bereitet psychiatrischen Kliniken Probleme. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Jacob Lund / stock.adobe.com/ (Symbolbild)

Berlin. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Richtlinie zur Personalmindestausstattung für die Psychiatrie und Psychosomatik gefährdet die Sicherstellung der Versorgung und behindert die Entwicklung flexibler, ambulanter und wohnortnaher Angebotsstrukturen. Aus Sicht der betroffenen Kliniken entsteht bei der Anwendung der Richtlinie und der Kontrolle zur Einhaltung der Vorgaben ein enormer bürokratischer Aufwand.

Das zeigte sich beim Online-Fachforum „Quo vadis Psychiatrie“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die Richtlinie löste, basierend auf der Psychiatriereform von 2016, die 30 Jahre alte Psychiatriepersonalverordnung ab.

Aufwendige Planung und Kontrolle

Für die Behandlungsbereiche Allgemeine Psychiatrie, Sucht, Gerontopsychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie hat der Bundesausschuss für verschiedene Behandlunsoptionen – beispielsweise Regelbehandlung, Intensivtherapie, langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfacherkankter, tagesklinische Versorgung – jeweils für die am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen wöchentliche Mindestminuten-Vorgaben festgelegt, aus denen sich bei gegebener Belegung und Morbidität die mindestens vorzuhaltende Personalkapazität oder bei gegebener Personalkapazität die Behandlungs- und Belegungsmöglichkeiten ergeben.

Die Kliniken, so Thomas Brobeil, Geschäftsführer der Vinzenz von Paul Hospital gGmbH in Rottweil, stünden damit vor der Herausforderung, einen Abgleich von Leistungs- und Belegungsplanung unter Berücksichtigung des Einsatzes von Spezialistenteams mit der Personal- und Urlaubsplanung sowie mit dem jeweiligen Krankenstand herbeizuführen.

Diesen Abgleich zu erfüllen, sei nahezu unmöglich – weder bei der Planung noch bei der Umsetzung. Das führe zu einem Zielkonflikt zwischen der Pflicht zur Sicherstellung der Versorgung und der Vermeidung von Sanktionen wie Vergütungsausschlüssen.

Angabe von Minutenwerten erforderlich

Neben der aufwendigen Leistungs-, Belegungs- und Personalplanung ist zur Kontrolle eine präzise Dokumentation der geplanten und tatsächlichen wöchentlichen Minutenwerte erforderlich. Die Daten müssen quartalsweise an Krankenkassen und an das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) übermittelt werden.

Die den Kliniken nach der Einführungsphase drohenden Sanktionen bewertet Brobeil als unverhältnismäßig. Einrichtungen, die mit ihren Minutenwerten nur um drei Prozent unter den Vorgaben des Bundesausschusses bleiben, droht bei den Sanktionswirkungen auf die Vergütung ein mehr als dreifacher Hebel.

Die PPP-RL blendet alle modernen, flexiblen Behandlungsansätze aus, die geschaffen worden sind, um die klinisch-psychiatrische Versorgung aus ihrer strukturkonservativen Einbahnstraße zu befreien.

Dr. Margitta Borrmann-Hassenbach, Kliniken des Bezirks Oberbayern

Zielsetzung der Richtlinie, so Dr. Margitta Borrmann-Hassenbach, Vorständin der Kliniken des Bezirks Oberbayern, sei es gewesen, möglichst leistungssektorenübergreifende Therapeutenkonstanz zu erreichen, indikationsbezogene spezialisierte Behandlungskonzepte durch multiprofessionelle Teams zu ermöglichen, die gemeindenahe Versorgung zu stärken und auf geschützte/geschlossene Stationen möglichst zu verzichten. De facto werde aufgrund der rigiden und granulär auf Stationsebene bezogenen Vorgaben weder stationär noch teilstationär oder ambulant mehr Behandlungskapazität geschaffen.

Die Personaleinsatzsteuerung verliere den Bezug zur patientenorientierten Versorgung. Die Richtlinie führe dazu, dass Personalkapazitäten in Versorgungsbereiche mit Nachweisverpflichtungen verlagert werden. Das gehe zu Lasten der ambulanten, wohnortnahen, auch aufsuchenden Versorgung. Ein Widerspruch zum Grundsatz „ambulant vor stationär“.

Viele Vorgaben passen in der Realität nicht zusammen

Die Personalvorgaben konterkarierten den Anspruch auf patientenbedarfsorientierte flexible Behandlungsplanung und führten dazu, dass innerhalb enger PPP-RL-Einstufungsgruppen nur pauschalierte und enge berufsgruppenkontingentierte Leistungen erbracht werden können. Das heißt: Interdisziplinarität in multiprofessionellen Teams sind kaum zu organisieren und nicht mit den Vorgaben in Einklang zu bringen.

Der Ausweg, die Nachweispflichten auf Stationsebene durch Einsatz von Springer-Teams zu erfüllen, bezeichnet Borrmann-Hassenbach als „irrational“. Damit sei es zwar möglich, formal die Präsenz von Fachpersonal nachzuweisen – aber das Springer-Personal werde meist aufgrund von Unkenntnis der jeweiligen Patientensituation, Behandlungsplanung und vor allem als Folge eines fehlenden individuellen Beziehungsstatus zum Patienten keinen Mehrwert für die Versorgung leisten können.

Wenig Hoffnung auf Korrektur

Ihr Fazit: „Die PPP-RL blendet in ihrer Grundkonstruktion alle modernen, flexiblen Behandlungsansätze aus, die in den vergangenen Jahren extra geschaffen worden sind, um die klinisch-psychiatrische Versorgung aus ihrer strukturkonservativen Einbahnstraße vergangener Jahrzehnte zu befreien – zum Beispiel durch Stationsäquivalente Behandlung, aufsuchende, intensiv-ambulante Behandlung zu Hause und Modellversuche nach Paragraf 64b mit regionalen Versorgungsbudgets. Weder Prozess- noch Ergebnisqualität werden mit den Richtlinien adressiert.“

Die Richtlinie unterstütze auch nicht die Mitarbeiterzufriedenheit – im Gegenteil: die Belastung durch Planvorgaben und deren bürokratische Kontrollen seien abschreckend und ein hohes Risiko angesichts schon existierenden Fachkräftemangels. Die Chancen einer Revision der Richtlinie schätzen die Experten als eher gering ein.

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