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06. August 2021, Nr. 2/2021

Aktuelle Presseberichte über die Finanzsituation der BKK24

Zu Presseberichten über die finanzielle Situation der BKK24 erklärt der Präsident des Bundesamtes für Soziale Sicherung, Frank Plate:

„Die BKK24 hat dem Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständiger Aufsichtsbehörde vorsorglich das mögliche Vorliegen eines Insolvenzgrundes angezeigt. Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich betonen, dass es sich um eine vorsorgliche Anzeige des Vorstands handelt, nicht jedoch um einen Insolvenzantrag.“
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist ausschließlich der Aufsichtsbehörde vorbehalten. Die Anzeige löst beim BAS zunächst eine Prüfung der Finanzlage der BKK24 aus. Ob und ggf. welche Konsequenzen daraus folgen, steht derzeit noch nicht fest. Eine Maßnahme könnte auch die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes sein. „Wir werden den Sachverhalt so schnell wie möglich aufklären“, erklärt Frank Plate.
Befürchtungen, der Versicherungsschutz könne nur noch eingeschränkt gegeben sein, tritt Frank Plate mit einer klaren Aussage entgegen: „Nach dem Haftungssystem der Krankenkassen ist zu jeder Zeit sichergestellt, dass die Versicherten die ihnen gesetzlich und nach der Satzung der Krankenkasse zustehenden Leistungen vollumfänglich erhalten; auch die Ansprüche der Leistungserbringer sind gesichert.“