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Krankenhausleistungen künftig auskömmlich finanzieren – Kabinett bringt Bundesratsinitiative auf den Weg


Eine finanzielle Grundsicherung soll die bislang bundesweit geltenden Fallpauschalen zur Abrechnung von Krankenhausleistungen ablösen. So sollen künftig die Kosten der Kliniken für die Vorhaltung von ärztlichen und pflegerischen Leistungen auskömmlich finanziert werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das niedersächsische Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen.

Seit dem Jahr 2004 werden akutstationäre somatische Behandlungen im Krankenhaus weit überwiegend über einheitliche Fallpauschalen, so genannte Diagnosis-Related-Groups – kurz DRGs, vergütet. Aktuell existieren zur Abrechnung von Krankenhausleistungen insgesamt 1.292 Fallpauschalen.

Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Fallpauschalen vergüten die Leistungen der Grund- und Regelversorgung bislang nur unzureichend. So sind viele Krankenhäuser gezwungen, möglichst viele Leistungen zu erbringen, um sich refinanzieren zu können. Wenn die Vorhaltekosten angemessen vergütet werden, stabilisiert das die Situation der Krankenhäuser maßgeblich. Mit einer Grundsicherung und einer sachgerechten Finanzierung als sicheres Fundament können sich die Krankenhäuser noch stärker auf die bestmögliche Behandlung der Patientinnen und Patienten fokussieren.“

Ein weiteres zentrales Element der Initiative ist die Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens und eine deutliche Reduzierung des Dokumentationsaufwandes in den Kliniken. So soll sichergestellt werden, dass die Zeit für die Betreuung und Pflege der Patientinnen und Patienten erhöht und die Attraktivität der Tätigkeit in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung in den Krankenhäusern gesteigert wird.

Die Bundesratsentschließung ist dieser Mitteilung beigefügt.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.11.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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