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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Gesundheitsminister Garg zur Schlaganfallversorgung: Land möchte in Zukunft Versorgungsauftrag mit unterschiedlichen Stufen ausweisen / Schlaganfallpatientinnen und -patienten sollen bestmöglich versorgt werden / Reform des DRG-Systems nötig

Letzte Aktualisierung: 25.11.2021 16:30 Uhr

KIEL. Anlässlich der Landtagsbefassung zum TOP „Schlaganfallversorgung schnell und qualitativ hochwertig sicherstellen“ sowie zu den TOPs „Krankenhäuser und Universitätskliniken besser unterstützen, finanzieren und nachhaltig stärken“ und „Kliniken und Intensivstationen nachhaltig stärken“ betont Gesundheitsminister Heiner Garg: „Die Krankenhauslandschaft so weiterzuentwickeln, dass die Patientinnen und Patienten stets die bestmögliche Versorgung erhalten, ist das übergeordnete Ziel. Dafür setze ich mich als Gesundheitsminister des Landes Schleswig-Holstein mit Nachdruck auf allen Ebenen ein. Das gilt selbstverständlich auch für die Schlaganfallversorgung. Konkret soll die Schlaganfallversorgung in Zukunft dezidiert als Versorgungsauftrag mit unterschiedlichen Versorgungsstufen durch die Krankenhausplanungsbehörde – also das Gesundheitsministerium – ausgewiesen werden. Die qualitativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen werden dabei im Krankenhausplan vorgegeben. Krankenhäuser, die über keinen entsprechenden Versorgungsauftrag verfügen, sollen abgesehen von tatsächlichen Notfallsituationen diese Leistungen nicht mehr erbringen dürfen.“

Der Minister führt aus: „Schlaganfälle stellen die dritthäufigste Todesursache und die häufigste Ursache für erworbene Behinderungen im Erwachsenenalter in Deutschland dar. Für Patientinnen und Patienten, die einen Schlaganfall erleiden, ist es lebenswichtig, dass sie schnell und bestmöglich versorgt werden.“ In Schleswig-Holstein bestehen bereits 13 sogenannte Stroke Units, die durch die Deutsche Schlaganfall Gesellschaft und die Zertifizierungsorganisation LGA Incert zertifiziert sind. Stroke Units sind auf die Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten spezialisierte Abteilungen. „Die spezialisierten Behandlungseinheiten tragen entscheidend dazu bei, die Sterblichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie mögliche körperliche Einschränkungen bis hin zu Pflegebedürftigkeit und Bettlägerigkeit deutlich zu reduzieren,“ so der Minister.

Nach den aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2019 werden knapp 80 Prozent der Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein bereits in einer zertifizierten Stroke Unit versorgt. „Um den Anteil der Patientinnen und Patienten weiter zu erhöhen, die in einer solchen spezialisierten Abteilung behandelt werden, wird der Versorgungsauftrag für die Akutversorgung von Schlaganfällen zukünftig nur für diejenigen Krankenhäuser ausgewiesen, die bestimmte strukturelle Voraussetzungen erfüllen können. Die Grundlage für die spezialisierte Ausweisung von Versorgungsaufträgen ist das Landeskrankenhausgesetz, das zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist“, erläutert Garg.

Konkret ist eine gestufte Versorgungsstruktur vorgesehen, die sich an den Zertifizierungskriterien der Deutschen Schlaganfall Gesellschaft, den Mindestvoraussetzungen zur Abrechnung der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls sowie den Leitlinienempfehlungen der Fachgesellschaften orientiert. Der Minister erklärt: „Ausgewiesen werden sollen Thrombektomiezentren, die die überregionale Schlaganfallakutversorgung sicherstellen sollen. Vorgesehen ist, dass diese Zentren aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen und personellen Voraussetzungen einen Versorgungsauftrag zur Durchführung von mechanischen Thrombektomien erhalten. Bei diesem komplizierten und medizinisch äußerst anspruchsvollen Verfahren wird ein Gerinnsel mit einem winzigen korbähnlichen Geflecht – einem sogenannten Stent Retriever – im betroffenen Gefäß eingefangen und entfernt. Darüber hinaus sollen eine regionale und eine lokale Versorgungsstufe realisiert werden. Diese gestufte Versorgungstruktur soll eine wohnortnahe und dem Schweregrad der Erkrankung angemessene Behandlung zum Wohle der Patientinnen und Pateinten gewährleisten.“

Garg betont: „Krankenhäuser, die über eine Ausweisung als neurovaskuläres Zentrum nach Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses verfügen, werden zusätzlich im Krankenhausplan als Thrombektomiezentren ausgewiesen. Sie erhalten ebenfalls einen Versorgungsauftrag über eine überregionale Versorgung und zur Durchführung mechanischer Thrombektomien.“

Der Minister führt aus: „Im Rahmen der lokalen Versorgung sind zudem Tele Stroke Units als Versorgungsalternative für ländliche Regionen möglich, in denen die Fallzahlen für die Zertifizierung als regionale oder überregionale Stroke Unit nicht erfüllt werden können. Die teilnehmenden Krankenhäuser sollen in einem noch zu schaffenden Netzwerk miteinander kooperieren und so die Versorgung sicherstellen. Für den Rettungsdienst werden zudem Kriterien und Voraussetzungen im Rettungsalgorithmus festgelegt, die sicherstellen sollen, dass Patientinnen und Patienten mit akutem Schlaganfall in einer für die individuelle Behandlung geeigneten Einrichtung versorgt werden. Der Inhalt verschiedener Rettungsalgorithmen ist aktuell bereits Bestandteil von Aus- und Fortbildungsprogrammen. Die Krankenhausplanungsbehörde wird zudem prüfen, ob auch Mobile Stroke Units zu einer noch besseren Versorgung beitragen können.“

Abschließend hebt Garg die Bedeutung einer Reform des DRG-Systems hervor: „Die Schlaganfallversorgung bedarf eines hohen personellen Aufwandes, weil eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung der Patientinnen und Patienten gewährleistet sein muss. Dies verursacht in den spezialisierten Behandlungseinheiten hohe Vorhaltekosten. Hierbei zeigt sich einmal mehr, dass eine Reform des DRG-Systems notwendig ist. Das System der Fallpauschalen sollte um eine leistungsunabhängige Basisfinanzierung ergänzt werden. Davon würden auch andere spitzenmedizinische Bereiche mit einem besonderen Aufgabenspektrum wie die Hochschulmedizin profitieren, denn auch hier sind außerordentliche Vorhaltungen für Personal und medizintechnische Ausstattungen erforderlich.“

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Max Keldenich | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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