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Kein Mitspracherecht an Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden

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Die Horst-Schmidt-Kliniken gehören zu 51 Prozent der Stadt Wiesbaden; die Stadt hat aber nur 48 Prozent der Stimmrechte.
Die Horst-Schmidt-Kliniken gehören zu 51 Prozent der Stadt Wiesbaden; die Stadt hat aber nur 48 Prozent der Stimmrechte. © Michael Schick

Die hessische Kommunalaufsicht sieht keine Möglichkeit, den Vertrag mit dem Helios-Konzern zu beanstanden.

Das fehlende Mitspracherecht der Landeshauptstadt bei den Helios-Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken wird immer mal wieder bemängelt. Zuletzt kritisierte der Hessische Rechnungshof, dass Wiesbaden nicht mitzureden habe, wenn am Klinikum große Entscheidungen anstünden, obwohl das Krankenhaus der Stadt zu 51 Prozent gehöre. Kürzlich beschloss zudem die Stadtverordnetenversammlung abzuklären, wie der Einblick in die betriebswirtschaftlichen Vorgänge herzustellen sei.

Kritik und Forderung werden wohl ohne Konsequenzen verhallen. Denn die nächste Instanz, die Kommunalaufsicht des Hessischen Innenministeriums, sieht keine rechtliche Möglichkeit, die Stadt zu einer Anpassung des privatrechtlichen Gesellschaftsvertrags zu verpflichten. Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) lasse dies nicht zu, teilt ein Sprecher des Innenministeriums auf FR-Anfrage mit. Der Vertrag, den die Stadt und Helios 2014 abschlossen, hätte innerhalb von sechs Monaten beanstandet werden müssen. Spätere Veränderungen seien nur möglich, wenn beide Vertragspartner zustimmten.

Der Rechnungshof hatte in seiner 222. vergleichenden Prüfung „Großstädte“ im November gemahnt, dass die Stadt bei Mehrheitsbesitz der Anteile auch über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen sollte. Doch die liegen bei nur 48 Prozent.

Moniert wird zudem, dass die Stadt auch auf ihre Unterrichtungsrechte verzichte. So habe die Rechnungsprüfungsbehörde keinen Einblick in die Bücher.

Die Kommunalaufsicht stellt weiter fest, dass sie auch 2014 nicht habe einschreiten können, weil die vertraglichen Regelungen des Anteilsübergangs von der Rhön AG auf die Helios AG weder bekannt noch mitgeteilt worden seien. Für diese Sachverhalte kommunaler Selbstverwaltung kenne die HGO weder eine Anzeigepflicht noch einen Genehmigungsvorbehalt.

Die Stadt hatte 49 Prozent der ehemals städtischen HSK 2012 zunächst an die Rhön-Kliniken verkauft, die diese wiederum zwei Jahre später an Helios veräußerte.

Die Kommunalaufsicht räumt zwar ein, dass in diesem Zeitraum die HGO geändert worden sei und hessische Kommunen bei Beteiligungen an Unternehmen die Prüfrechte sicherzustellen hätten. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die notariell beurkundete Zustimmung der Stadt Wiesbaden zur Vertragsänderung seien jedoch noch vor der Gesetzesänderung erfolgt.

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