Gesundheitskosten
Spitalrechnung muss künftig auch an Patienten gehen – sonst droht eine Busse

Viele Spitäler schicken nur auf Wunsch eine Rechnungskopie an ihre Patienten – obwohl sie dazu verpflichtet wären. Nun greift der Bundesrat durch. Wer sich nicht daran hält, wird künftig gebüsst.

Reto Wattenhofer
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Bessere Kontrolle: Versicherte müssen in Zukunft eine Rechnungskopie erhalten. (Symbolbild)

Bessere Kontrolle: Versicherte müssen in Zukunft eine Rechnungskopie erhalten. (Symbolbild)

Keystone

Spitäler und Ärzte müssen den Krankenkassen eine «detaillierte und verständliche» Rechnung zustellen. Eine Kopie davon geht an die versicherte Person. So steht es im Krankenversicherungsgesetz. Trotzdem wird die Praxis heute nicht konsequent angewandt. Nachholbedarf gibt es vor allem bei den Spitälern.

Nun gibt der Bundesrat Gegensteuer. Am Freitag hat er entschieden, die Rechnungskontrolle durch Patientinnen und Patienten zu verbessern. Ab nächstem Jahr sind alle Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet, der versicherten Person unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zu übermitteln, die an den Versicherer geht. Ziel sei es, das Kostenbewusstsein zu stärken, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung.

Die Rechnung kann auch elektronisch übermittelt werden. Wird gegen die Bestimmung verstossen, können Leistungserbringer in Zukunft gebüsst werden. Auf Gesetzesstufe beträgt die Höhe der maximalen Busse 20’000 Franken. Allerdings dürften fehlbare Spitäler oder Arztpraxen zuerst gerügt werden.

Teil des Kostendämpfungspakets

Als weitere Massnahme ruft der Bundesrat eine nationale Tariforganisation ins Leben. Dadurch sollen die Tarifverhandlungen professionalisiert und besser strukturiert werden. Heute komme es zwischen Spitälern, dem Ärzteverband FMH und den Versicherern immer wieder zu Blockaden, argumentiert der Bundesrat. Mit Folgen: Veraltete Tarife können nicht angepasst werden.

Diese Massnahmen sind Teil eines Pakets, mit dem der Bundesrat die Gesundheitskosten dämpfen möchte. Das Parlament hatte die Revision des Krankenversicherungsgesetzes in der Sommersession verabschiedet. Weitere Massnahmen plant der Bundesrat für 2023.