Das Verwaltungsgericht Minden hat am Nachmittag die Klage eines Arztes aus Paderborn abgewiesen. Der Orthopäde aus dem Brüderkrankenhaus verliert damit seine Weiterbildungsbefugnis.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe entzog dem Mediziner die Erlaubnis, Berufskollegen weiterzubilden, weil dem Paderborner die persönliche Eignung dazu fehle. Hintergrund sind mindestens zwei Fälle aus den Jahren 2018 und 2019. Hier bescheinigte er Weiterbildungs-Leistungen, die er gar nicht bescheinigen durfte – zum Beispiel aus dem Bereich der Unfallchirurgie. Unklar ist außerdem, ob die vom Arzt zertifizierten Leistungen der Berufskollegen überhaupt erbracht wurden.
Eine Berufung wurde am Verwaltungsgericht Minden nicht zugelassen. Der Orthopäde kann jetzt nur noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung in nächsthöherer Instanz stellen.