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Neuerungen in der Pflege

Der neue Koalitionsvertrag

Auf den Seiten 80 bis 88 widmet sich der Vertrag der Ampelkoalition dem Thema Pflege und Gesundheit.

Leitsätze sind dabei „Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik“ sowie „Lehren aus der Pandemie“. Auch die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte sollen verbessert und Innovationen und Digitalisierung vorangetrieben werden.

Inhaltliche Aspekte im Einzelnen sind:

  1. Der Einsatz der Pflegekräfte während der Pandemie soll eine Anerkennung finden. Dazu wird die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro angehoben.
  2. In der stationären Pflege sollen die Eigenanteile begrenzt und planbar gemacht werden. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen würde beobachtet und es würde geprüft, „wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann“.
  3. Die Ausbildungskostenumlage soll aus den Eigenanteilen herausgenommen werden und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanziert werden.
  4. Behandlungspflege in der stationären Versorgung soll der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgeglichen werden.
  5. Der Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung wird „moderat“ angehoben.
  6. Das SGB XI soll um innovative quartiernahe Wohnformen ergänzt werden. Deren Förderung soll gemeinsam mit Bund, Länder und Kommunen ermöglicht werden. Bei der pflegerischen Versorgung vor Ort wird den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge eine „verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten“ eingeräumt. Der bedarfsgerechte Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege wird unterstützt.
  7. Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden in einem flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammengefasst. Hierdurch soll die häusliche Pflege gestärkt werden und auch Familien von Kindern mit Behinderung sollen einbezogen werden.
  8. Die soziale Pflegeversicherung soll um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung ergänzt werden, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Eine Expertenkommission soll bis 2023 konkret „generationengerecht“ Vorschläge vorlegen. Die private Pflegeversicherung soll „vergleichbare Möglichkeiten“ erhalten.

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