Stadt Fulda will Klinikum Fulda nachhaltig stärken

Gesellschafter-Darlehen sollen in Eigenkapital umgewandelt werden

Die Stadt Fulda will die Zukunft des Klinikums Fulda auf eine sichere Basis stellen: Angesichts der bundesweit anhaltenden Schwierigkeiten, für Krankenhäuser der Maximalversorgung eine angemessene und ausreichende Finanzierung zu erreichen, wird heute der Haupt- und Finanzausschuss der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung die Initiative des Magistrats darüber beraten, eine Kapitalstärkung für das Klinikum Fulda auf den Weg zu bringen. Dazu sollen bestehende Gesellschafterdarlehen der Stadt Fulda umgewandelt werden. Im Kern geht es darum, 20 Millionen Euro in Eigenkapital und 15 Millionen in ein nahezu zinsloses Darlehen umzuwandeln. Neben der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses ist auch noch ein positives Votum der Stadtverordnetenversammlung bei ihrer Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember, erforderlich.

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld wird während der heutigen Ausschusssitzung seinen Vorschlag erläutern. Demnach nehme die Klinikum Fulda gAG als Krankenhaus der Maximalversorgung mit ihrem Versorgungsauftrag eine besondere Stellung in der Region wahr. „In den vergangenen Jahren war das Krankenhauswesen immer wieder Reformen ausgesetzt, was die Krankenhäuser vor große organisatorische, personelle aber auch finanzielle Herausforderungen stellte und noch stellt. Zusätzlich waren die coronabedingten Anforderungen an die Krankenhäuser zu stemmen“, verdeutlichte der OB. Die auf zwei Säulen basierende Krankenhausfinanzierung durch Krankenkassen und Investitions-Fördermittel der Bundesländer sei schon seit Jahren nicht mehr auskömmlich, insofern seien bei den kommunal geführten Häusern die öffentlichen Anteilseigner immer wieder gefordert gewesen, sich an deren Finanzierung zu beteiligen, so der OB, der ergänzt: „Verschärfend kommt hier dazu, dass die Stadt Fulda bislang dem Widerspruch ausgesetzt ist, zwar alleiniger Anteilseigner der Klinikum Fulda gAG zu sein, doch als Sonderstatusstadt nicht originär zur Gewährleistung der Krankenhausversorgung lt. Hessischem Krankenhausgesetz verpflichtet zu sein. Aktuell sieht hierzu die Landesregierung eine Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes vor, mit der Anfang 2022 zu rechnen sein wird.“

Schon in seiner Haushaltsrede im Oktober 2021 hatte OB Wingenfeld hierzu ausgeführt: „Die Änderung des Krankhausgesetzes wird es uns als Sonderstatus-Stadt ermöglichen, statt Darlehen auch die Kapitalrücklage des Klinikums zu stärken und Darlehen de facto zinsfrei gewähren zu können.“ Diese Ankündigung wird nun im Zuge der Haushaltsberatungen mit einer konkreten Initiative unterlegt. Der Schritt sei weiteres klares Bekenntnis zum Klinikum in kommunaler Trägerschaft, betonte der OB. +++ pm