Die kleine Kammer folgte mit 21 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S).

Die Kantone Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt argumentieren, die Ertragsausfälle und Mehrkosten seien insbesondere durch das Verbot von Wahleingriffen während der ersten Corona-Welle im Frühling 2020 entstanden. Da der Bund dieses Verbot erlassen habe, solle er auch für dessen Folgen zumindest teilweise aufkommen.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission war der Ansicht, es sei Aufgabe der Kantone, Spitalkapazitäten zur Bewältigung der Pandemie bereitzustellen. In einer Krise müssten alle Staatsebenen mithelfen, die Lasten zu tragen. Der Bund habe bisher 80 Prozent der gesamten Pandemiekosten übernommen.

Die Kommissionsminderheit wollte die Annahme der Standesinitiativen. In der Ratsdebatte wurde denn auch erhebliche Unterstützung für das Anliegen der Initiativen sichtbar. Der Bund habe etwa auch im Ortsverkehr Defizite decken geholfen, obwohl dieser nicht in seinen Kompetenzbereich gehöre, gab Hansjörg Knecht (SVP/AG) zu bedenken. Es sei nicht nachvollziehbar, in der Pandemie ausgerechnet die Spitäler schlechter zu behandeln.

Es geht um viel Geld

"Wir haben alles Mögliche unterstützt in dieser Krise", konstatierte Eva Herzog (SP/BS). Dagegen wandte Peter Hegglin (Mitte/ZG) ein, bei den Spitälern gehe es um ganz andere Beträge als beim Ortsverkehr. Zudem sei es keineswegs so, dass die Kantone die finanzielle Last nicht tragen könnten.

Wenn der Bund in die Autonomie der Kantone eingreife, müsse er auch die Folgen tragen, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Die Standesinitiativen sollten mindestens für Gesprächsbereitschaft aufseiten des Bundes sorgen. "Derjenige, der befiehlt, muss die finanziellen Lasten tragen", betonte auch Thierry Burkart (FDP/AG).

Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) warb ebenfalls für eine Annahme der Standesinitiativen. Sie verwies insbesondere darauf, wie wichtig die Spitäler bei der Bewältigung der Pandemie seien. Zudem müssten sie bei den aufgeschobenen Operationen einen Rückstand aufholen.

Auch in der derzeitigen Welle bleibe die Frage der Aufteilung der Kosten wichtig, welche die Initiativen für die Zeit der ersten Welle stellten, so Carobbio Guscetti. Die Krisensituation rechtfertige es, von der gewohnten Kompetenzordnung abzuweichen.

"Spitäler kommen an ihre Grenzen"

Die Spitäler kämen in der derzeitigen Corona-Welle an ihre Grenzen - auch finanziell, sagte Maya Graf (Grüne/BL). Es sei nicht der Moment, zu signalisieren, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Spitäler könnten allerdings noch nicht abschliessend beurteilt werden. Der Rat solle daher den Standesinitiativen zunächst Folge geben und die offenen Fragen in der nächsten Beratungsrunde diskutieren.

Schon vor Einreichung der Standesinitiativen hatte der Bundesrat deren Forderung mehrfach abgelehnt. Er verwies dabei wie die Kommissionsmehrheit darauf, dass der Bund nicht zuständig sei.

Das Geschäft geht an den Nationalrat.

(AWP)