Arbeitgeber legen attraktives Angebot für Krankenhaus-Ärzteschaft vor

VKA bietet ein Volumen von mehr als 4,4 Prozent für 39 Monate/ Einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.200 Euro für jede Ärztin und jeden Arzt in Vollzeit/ Vergütung für Rufbereitschaftsdienste steigt ebenfalls/ Flexible Regelungen müssen beibehalten werden

Berlin. Im Rahmen der dritten Tarifverhandlungsrunde für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) der Gewerkschaft Marburger Bund ein Angebot unterbreitet. Dieses sieht bei einer Laufzeit von 39 Monaten zwei Entgelterhöhungen in Höhe von insgesamt 3,3 Prozent und eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.200 Euro je Ärztin und Arzt in Vollzeit vor. Die Corona-Sonderzahlung soll die besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie entschädigen und bis 31. März 2022 an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Die VKA bietet zudem an, die Leistung eines achten und folgenden Bereitschaftsdienstes von der Zustimmung der Ärztin oder des Arztes abhängig zu machen. Zudem sollen zusätzliche Zuschläge für die Rufbereitschaft gezahlt werden, wenn mehr als 16 davon durchschnittlich im Kalendermonat zu leisten sind. Insgesamt hat das Angebot ein finanzielles Volumen von mehr als 4,4 Prozent.

Wolfgang Heyl, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: „Mit dem heute vorgelegten Angebot schöpfen die kommunalen Krankenhäuser ihre finanziellen und vor allem arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten aus. Das Angebot mit Entgelterhöhung und Corona-Sonderzahlung kostet die kommunalen Krankenhäuser rund 254 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit. Dazu kommen weitere Kosten bei tatsächlich geleisteten Ruf- und Bereitschaftsdiensten auf die Arbeitgeber zu. Insbesondere wollen wir die Leistungen der Krankenhausärztinnen und -ärzte in der Corona-Pandemie würdigen, was sich in der Einmalzahlung niederschlägt. Gleichfalls müssen wir aber auch die Praktikabilität von Regelungen zu Ruf- und Bereitschaftsdiensten im Blick behalten und für alle Beteiligten so unbürokratisch wie möglich gestalten.“

Eckpunkte des Angebots:

  • Laufzeit: 1. Oktober 2021 – 31. Dezember 2024
  • Lineare Erhöhung:
    • ab dem 1. Januar 2023 um 1,65 Prozent und
    • ab dem 1. Januar 2024 um weitere 1,65 Prozent.
  • Corona-Sonderzahlung: 1.200 Euro (Auszahlung mit dem März-Entgelt 2022)
  • Verbesserungen der Regelungen für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste

Die am Donnerstag begonnene dritte Verhandlungsrunde wird am morgigen Freitag fortgesetzt. „Auf der Basis unseres Angebotes lässt sich nun zügig ein Abschluss vereinbaren, der den bestehenden Rahmenbedingungen und der schwierigen finanziellen Lage der kommunalen Krankenhäuser gerecht wird“, so Wolfgang Heyl weiter.

Das komplette Angebot kann hier eingesehen werden.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.

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