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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes

REDE DER NIEDERSÄCHSISCHEN SOZIALMINISTERIN DANIELA BEHRENS


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.12.2021, TOP 46

– Es gilt das gesprochene Wort –

„Die COVID-Pandemie führt uns in besonderem Maße vor Augen, wie unverzichtbar die Arbeit von Pflegekräften ist. Nicht nur in den Krankenhäusern, wo derzeit wieder viele Erkrankte um ihr Leben ringen, sondern auch in den vielen Pflegeheimen leisten Pflegekräfte Großartiges. Dabei gehen sie oftmals an die Grenzen der Belastbarkeit – und auch darüber hinaus.

Aber Pflegekräfte arbeiten nicht erst seit der Pandemie am Limit. Auch schon vorher waren die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte nicht zufriedenstellend. Insbesondere spiegelte sich die harte Arbeit nicht in der Entlohnung wider.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher das Ziel formuliert, die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Nur so können wir auch zukünftig noch eine gute und verlässliche pflegerische Versorgung sicherstellen. Denn der Fachkräftemangel in der Pflege macht sich immer stärker bemerkbar.

Die Zahlung tarifgerechter Löhne ist dabei ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Dieses Ziel greifen wir in der nun vorliegenden Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes auf.

Kernelement der Gesetzesänderung ist die Koppelung der Investitionskostenförderung des Landes an eine tarifgerechte Entlohnung der Pflegekräfte. Die Novelle bietet jedoch noch weitere Verbesserungen für die pflegerische Versorgung.

Es wird eine Beschwerdestelle Pflege geschaffen, die im Büro der Landespatientenschutzbeauftragen angesiedelt wird. An diese können sich vor allem Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden. Missstände können so früher aufgedeckt und Fehlentwicklungen kann entgegengewirkt werden.

Die bereits im Pflegegesetz verankerten Instrumente zur Planung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen – Landespflegebericht, örtliche Pflegeberichte und Pflegekonferenzen – werden besser aufeinander abgestimmt und konsequent genutzt. Hierdurch werden wir regelmäßig verlässliche Daten zur pflegerischen Versorgungsstruktur erhalten sowie die örtliche Pflegeplanung und Weiterentwicklung des Angebots voranbringen. Das wird auch für die Kommunen eine wichtige Planungshilfe für ein angepasstes Angebot vor Ort sein.

Ein auch für mich sehr wichtiges Vorhaben ist zum Ende des parlamentarischen Verfahrens noch in das Gesetz aufgenommen worden: Die Verbesserung der Versorgungslage mit Kurzzeitpflegeplätzen im Land. Die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze nimmt seit Jahren stetig ab. Der Bedarf ist jedoch weiterhin vorhanden.

Um diese Situation zu entspannen, wollen wir noch vorhandene Kapazitätsreserven in vollstationären Pflegeeinrichtungen für die Kurzzeitpflege mobilisieren. Zukünftig wollen wir vollstationären Pflegeeinrichtungen das finanzielle Risiko nehmen, wenn diese für einen Zeitraum von drei Jahren verlässliche Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Hierfür sind 5,5 Millionen Euro pro Jahr in den Haushalt eingeplant.

Mit dieser Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes leistet das Land einen entscheidenden Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen – KAP.Ni. Auch unsere Partnerinnen und Partner arbeiten mit Nachdruck daran, mit der KAP.Ni weitreichende Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung und für die Pflegekräfte zu erreichen.

Die aktuelle Einigung von Kassen und Pflegedienstanbietern ist ein gutes und wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der Pflege in Niedersachsen. 99 Prozent der rund 1.500 ambulanten Pflegedienste sind dabei. Das neue Modell stellt sicher, dass den Pflegediensten die tatsächlich gezahlten Gehälter der Beschäftigten von den Kranken- und Pflegekassen vergütet werden. Das bedeutet, wer höhere Löhne zahlt, kann sich auf die Erstattung in der Leistungsabrechnung verlassen.

Das kommt den Pflegediensten, den Beschäftigen in der Pflege aber natürlich auch den Menschen, die in der Pflege versorgt werden, zugute.

Diese Gesetzesnovelle ist ein wichtiger Meilenstein für eine gute Pflege in Niedersachsen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2021

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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