Uni-Klinik Gießen und Marburg :
Ohne Geld vom Land geht es nicht

Thorsten Winter
Ein Kommentar von Thorsten Winter
Lesezeit: 2 Min.
Schieflage: Das UKGM klagt über einen Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe
Wenn von fehlenden Mitteln in dreistelliger Millionenhöhe die Rede ist, muss das beunruhigen. Denn ein Uni-Klinikum wie das in Gießen und Marburg ist ein Haus mit besonderen Aufgaben.

Zurück auf Los am Uni-Klinikum Gießen und Marburg? Die Klage über den Investitionsstau legt diesen Schluss nahe. Es wäre aber ein Kurz-Schluss. Denn es hat sich seit der Privatisierung des kurz zuvor fusionierten mittelhessischen Großklinikums viel getan. Unter Führung des Mehrheitseigners Rhön-Klinikum AG hat sich der zuvor stark zersplitterte Standort Gießen zu seinem Vorteil gewandelt.

Neben dem Zentralbau des Klinikums entstand eine neue Kinderklinik. In Marburg gäbe es ohne den Verkauf von 95 Prozent der Anteile an Rhön keine moderne Partikeltherapieanlage zur Behandlung bestimmter Tumore. Es ist eine von nur zwei solcher Anlagen in Deutschland. Der Blick in den Rückspiegel allein ergibt aber kein hinreichendes Bild. Womit sich der Blick wieder auf den Investitionsstau richtet.

Wenn von fehlenden Mitteln in dreistelliger Millionenhöhe die Rede ist, muss das beunruhigen. Denn ein Uni-Klinikum ist nicht irgendein Krankenhaus, sondern ein Maximalversorger mit besonderen Aufgaben. Das sind neben der Versorgung der Patienten Forschung und Lehre. Wer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik Patienten betreuen und zudem ausbilden will, braucht außer Fachwissen die entsprechenden Geräte. Medizintechnik ist teuer. Und sie zu bezahlen die Aufgabe der Gesellschafter.

Fehlende Dividende schlechtes Argument

Dass sich die Kräfteverhältnisse in der Höhe der Anteile an den Investitionen zumindest in etwa widerspiegeln sollten, liegt auf der Hand. Dem Land muss dessen ungeachtet grundsätzlich an einem bestmöglich ausgestatteten Klinikum gelegen sein.

Nun klagen Klinikbetreiber aus verschiedenen Gründen über Finanznöte. Öffentliche Hilfe zu fordern ist legitim. Nur muss ein Träger aufpassen, wie er seine Forderungen begründet. Der Hinweis auf eine seit zwei Jahren gestrichene Dividende der Rhön AG ist ein schlechtes Argument: Wer ernten will, muss zuvor säen. Dauerhaft.