Gütetermin vor Arbeitsgericht in Siegburg Arzt schläft im Dienst in Klinik ein - Kündigung rechtens?

Siegburg · Ein Arzt, der während seiner Dienstzeit auf einer Krankenhausstation geschlafen hat, klagt gegen seine fristlose Kündigung. Vor dem Arbeitsgericht Siegburg konnte er sich nicht mit seinem Arbeitgeber einigen.

 Nach einer fristlosen Kündigung trafen sich ein Arzt und sein Arbeitgeber vor dem Siegburger Arbeitsgericht wieder.

Nach einer fristlosen Kündigung trafen sich ein Arzt und sein Arbeitgeber vor dem Siegburger Arbeitsgericht wieder.

Foto: Meike Böschemeyer

 Ohne Einigung endete am Freitag der Gütetermin zwischen einem Arzt und seinem Arbeitgeber, einem Krankenhaus in der Region, vor dem Siegburger Arbeitsgericht. Die Klinik hat dem Mediziner fristlos gekündigt. Der Anästhesist hatte sich während seiner Dienstzeit auf ein Bett in einem ungenutzten Patientenzimmer gelegt und war dort schlafend von Stationsmitarbeitern entdeckt worden. Eine darüber unterrichtete Oberärztin machte ein Foto von ihrem Kollegen und teilte es dann in einer WhatsApp-Gruppe.

Der Anwalt des Arztes, der selbst nicht am Gütetermin teilnahm, wertete das als „schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ seines Mandanten und befand, das Foto unterliege somit dem Beweisverwertungsverbot. Der Vertreter des beklagten Krankenhauses wies darauf hin, dass das Foto nicht vom Arbeitgeber gemacht worden sei und als Beweis für die fristlose Kündigung keine Rolle gespielt habe. Die beruhe ausschließlich auf den Aussagen der Mitarbeiter.

„Fix und fertig“ nach 24-Stunden-Diensten

An dem besagten Tag hatte der Kläger seinen Dienst um 8 Uhr begonnen, wurde bereits um 8.30 Uhr schlafend aufgefunden und musste geweckt werden. Es sei „nicht üblich und nachvollziehbar“, dass man sich nur eine halbe Stunde nach Dienstbeginn schon schlafen lege, sagte der Arbeitgebervertreter. Auf den Einwand des Anwalts, sein Mandant sei aufgrund von acht 24-Stunden-Diensten in nur einem Monat „fix und fertig“ gewesen, entgegnete die gegnerische Seite, dann hätte er sich dienstunfähig melden müssen. Eine fristlose Kündigung hielt der Kläger für „völlig überzogen“, zumal der Vorgesetzte des Arztes in einer gleichen Situation vor einem Jahr Verständnis gezeigt habe.

Am gleichen Tag war der Arzt, der über ein Notarzttelefon jederzeit erreichbar sein musste, laut Arbeitgeber nicht erreichbar und wurde in der Mittagszeit außerhalb des Krankenhauses angetroffen. Er hätte sich abmelden und das Telefon an einen Kollegen übergeben müssen, lautete ein weiterer Vorwurf des Arbeitgebervertreters. Er erklärte, daraufhin habe man sich zu einer außerordentlichen Kündigung entschlossen. Einen Vorschlag zur Güte von Richter Heribert Rech lehnten beide Parteien ab, sodass der Streit bei einem Kammertermin im Mai in die nächste Runde geht. Da das Arbeitsverhältnis für beide Seiten wohl als unzumutbar gilt, werden dann dem Kläger noch zustehende Bezüge und eine Abfindung im Fokus stehen.

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