Hirslanden Gruppe – Rheumatologen in Zürcher Klinik sollen bei Rechnungen tricksen

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Hirslanden GruppeRheumatologen in Zürcher Klinik sollen bei Rechnungen tricksen

Die Stiftung Konsumentenschutz erhebt gegen Ärzte an einem Rheumatologie-Zentrum happige Vorwürfe. An der Zürcher Klinik im Park sollen Leistungen sowohl Patienten als auch den Krankenkassen in Rechnung gestellt worden sein. Der Fall dürfte rechtliche Folgen haben.

Darum gehts

Die Stiftung Konsumentenschutz hat Belege vorliegen, wonach Ärzte der Rheumatologie der Klinik Hirslanden im Park in Zürich einem Patienten Leistungen zweifach verrechnet haben sollen. So soll die Buchhaltung nicht nur der zuständigen Krankenkasse eine Rechnung für den Routineeingriff zugestellt haben, sondern auch dem betroffenen Patienten selbst, der wegen einer Knochenverdichtungsmessung an die Klinik gelangt war. Dies schreibt die Organisation in einer Mitteilung am Donnerstag.

Hirslanden-Gruppe überlässt Verantwortung einzelnen Ärzten

Aufgeflogen ist der Fall, weil der Patient seine Rechnungen aufmerksam kontrolliert hatte. Ihm persönlich wurden 50.30 Franken für den Routineeingriff in Rechnung gestellt. Auf seiner Krankenkassenabrechnung entdeckte der Mann dann für dieselbe Untersuchung aber noch einmal 67.10 Franken. Wie der Konsumentenschutz schreibt, handelten die Ärzte dabei wissentlich, denn sie lassen ihre Patienten und Patientinnen ein Formular unterschreiben, wonach diese die Kosten für bestimmte Eingriffe selbst übernehmen müssen. Gemäss dem für die ganze Schweiz gültigen Tarif für ambulante ärztliche Leistungen Tarmed ist dies aber nicht zulässig.

Der Konsumentenschutz hat Strafanzeige gegen die Ärzte eingereicht. Diese arbeiten im Auftrag der Klinik im Park, die der Hirslanden-Gruppe mit Sitz in Zürich angegliedert ist, rechtlich jedoch selbstständig ist. Auf Anfrage von 20 Minuten erklärt die Pressestelle der Hirslanden AG, dass man keine Kenntnis vom vorliegenden Fall habe. Grundsätzlich sei es so, dass die Gruppe keinen Einblick in die Rechnungsstellung der einzelnen Zentren habe. Weiter schreibt eine Kommunikationsverantwortliche, dass die genaue Festlegung des «Umfangs der ambulanten Behandlung» zwischen Arzt und Patient definiert würde. In jedem Fall sei zu prüfen, ob die zu erbringende Leistung über die Pflichtleistung der Grundversicherung hinausgehe.

Bund und Kantone sollen genauer hinschauen

Gemäss dem Konsumentenschutz sind falsch ausgestellte Rechnungen ein weitverbreitetes Problem im Gesundheitswesen. Die Finma und der Preisüberwacher hätten bereits mehrfach über unzulässige Abrechnungen im Gesundheitswesen berichtet. Immer wieder würden Anbieter zu viel verrechnen. Die Hirslanden-Pressestelle sieht die Vorgänge in ihrer Zürcher Klinik allerdings nicht im selben Licht. Die Finma hätte in der Vergangenheit die Abrechnung von Leistungen im stationären Bereich moniert, während es im vorliegenden Fall um eine ambulante Untersuchung gehe.

Der Konsumentenschutz hat weitere Strafanzeigen angekündigt. Vor allem aber sehen die Konsumentenschützerinnen und -schützer den Bund und die Kantone in der Pflicht. «Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich griffige Massnahmen zu beschliessen, damit derartige Missbräuche in Zukunft nicht mehr möglich sind», schreibt die Geschäftsführerin Sara Stalder.

In einer ersten Version dieses Artikels vom 20.1.22 war zu lesen, dass sich die Anzeige der Stiftung Konsumentenschutz gegen die Klinik im Park Hirslanden richtet. Dies ist nicht korrekt. Anzeige wurde gegen die verantwortlichen Rheumatologen im Fall gestellt, die in einem vertraglichen Verhältnis mit der Hirslanden-Gruppe zusammenarbeiten.

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