Neue Krankenhauslandschaft setzt sachliche Debatte voraus

Hannover, 24.1.2022

Die politische Diskussion über neue Krankenhausstrukturen in Niedersachsen mit dem einseitigen Fokus auf Klinikschließungen zu eröffnen, ist aus Sicht der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) nicht nachvollziehbar. Inhaltlich wird dies weder dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Neufassung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes gerecht noch der komplexen Zielsetzung, ein gestuftes Versorgungssystem als Grundlage für eine zukunftsfähige Gesundheitslandschaft zu etablieren.

„Die Krankenhäuser in Niedersachsen begrüßen eine fachlich fundierte Debatte über die Ausgestaltung der zukünftigen Krankenhausstrukturen und haben sich daher im Rahmen der Enquetekommission des Landtags intensiv an der dem Gesetzentwurf vorangegangenen Diskussion beteiligt. Dass gleich zum Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens die Schließung von Krankenhäusern gewissermaßen als Allheilmittel in den Vordergrund gestellt wird, spiegelt die sachlichen und differenzierten Arbeitsergebnisse des Expertengremiums in keiner Weise wider und ist schlichtweg enttäuschend!“, betont Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG.

Die niedersächsischen Krankenhäuser sind weiterhin offen für eine sachliche Debatte und begreifen diese als unabdingbare Voraussetzung zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft. Dies betrifft ausdrücklich auch Initiativen zur Zusammenführung von Krankenhausstandorten, wobei hier immer alle Verantwortlichen vor Ort einbezogen werden müssen. In letzter Konsequenz kann dies auch die Schließung von einzelnen Standorten bedeuten.

„Entscheidend aus Sicht der NKG ist aber, dass keine weißen Flecken in der niedersächsischen Versorgungslandschaft entstehen. Der Erhalt sowie die Stärkung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Versorgung in der Fläche müssen auch künftig die Grundlage des politischen Handelns sein. Hierzu bedarf es neben der Entscheidung über Versorgungsstrukturen gleichzeitig der Bereitstellung der dafür erforderlichen Investitionsmittel“, sagt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Die Existenzberechtigung von Krankenhäusern an der aktiven Versorgung allein von Covid-19-Patienten festzumachen, wird von der NKG deutlich abgelehnt. Die wiederholte Behauptung, viele Krankenhäuser hätten sich infolge mangelnder personeller oder technischer Ausstattung nicht an der Versorgung von Covid-19-Patienten beteiligt, ist zudem falsch. Eine aktuelle Umfrage der NKG zeigt, dass im Zeitraum März 2020 bis Ende August 2021 rund 79 Prozent der befragten niedersächsischen Kliniken Covid-19-Erkrankte versorgt haben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Fachkliniken und Psychiatrien hierfür gar nicht in Frage kommen. Im Ergebnis hat sich die weit überwiegende Mehrheit der Krankenhäuser in Niedersachsen an der Versorgung Covid-19-Erkrankter beteiligt. Wichtig ist darüber hinaus festzuhalten, dass weitere Kliniken zudem die wohnortnahe Versorgung gesichert und damit anderen Krankenhäusern mit ihren Kapazitäten den Rücken freigehalten haben.

Festzuhalten bleibt, dass alle Krankenhäuser – unmittel- oder mittelbar – zur Bewältigung der Corona-Pandemie enorme Anstrengungen unternommen haben. Auf diese Weise ist es gelungen, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems aufrecht zu erhalten und Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten zu schaffen. Die Trägervielfalt und das Zusammenspiel der flächendeckend über das Land verteilten Krankenhäuser unterschiedlicher Versorgungsstufen und die sich daraus ergebende strukturierte Verteilung der Lasten waren im Verlauf der Corona-Pandemie das entscheidende Erfolgsrezept.

Weitere Informationen:

 - Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
 - Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19 oder Mobil: 0160 / 224 74 57 )
   E-Mail: schucht@nkgev.de

 Thielenplatz 3 - 30159 Hannover - www.nkgev.info

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