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Vierter Krankenhausplan: Nonnemacher übergibt neuen Feststellungsbescheid an das Oder-Spree-Krankenhaus Beeskow

- Erschienen am 21.08.2021 - Pressemitteilung 462/2021

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat heute dem Oder-Spree-Krankenhaus Beeskow einen Besuch abgestattet und auch dort den neuen Feststellungsbescheid an die Einrichtung übergeben. Dieser basiert auf dem Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg, der seit dem 1. August in Kraft ist und den Kliniken Planungssicherheit für die kommenden Jahre verschafft.

Nonnemacher: „Die demografische Entwicklung stellt insbesondere Krankenhäuser in ländlichen Regionen vor große Herausforderungen. Mit dem Krankenhausplan reagieren wir auf diese Entwicklung und unterstützen die Einrichtungen gezielt dabei, sich zu ambulant-stationären Gesundheitsanbietern vor Ort zu entwickeln. So bündeln und stärken wir die Ressourcen und sorgen für eine hervorragende medizinische Versorgung in allen Teilen Brandenburgs.“

Das Oder-Spree-Krankenhaus Beeskow ist ein Krankenhaus der Grundversorgung in öffentlicher Trägerschaft. Grundversorger sollen in jeder Region wohnortnah die Versorgung für die am häufigsten auftretenden Krankheiten absichern. In der Regel wird neben der Inneren Medizin und Chirurgie ein weiteres Fachgebiet geführt, welches das Leistungsangebot ergänzt. Im Oder-Spree-Krankenhaus rundet die Orthopädie als Teil der Chirurgie das Versorgungsangebot ab.

Mit dem Vierten Krankenhausplan sinkt die Gesamtbettenkapazität des Hauses gemäß der Bedarfsanalyse leicht von 129 auf 124 Betten (Innere Medizin -2 auf 71 Betten, Chirurgie inklusive Orthopädie -3 auf 53 Betten).

Michael Rochow, Geschäftsführer des Oder-Spree-Krankenhauses: „Ich bedanke mich für den persönlichen Besuch von Frau Nonnemacher, die hiermit die Wichtigkeit auch kleinerer Krankenhäuser im Flächenland Brandenburg unterstreicht. Erst kürzlich hat das Oder-Spree Krankenhaus in der Pandemie und auch in den unterschiedlichsten Impfkampagnen gezeigt, was es im Rahmen der lokalen und kommunalen Gesundheitsversorgung leisten kann. Damit wir das trotz der permanent steigenden Anforderungen an die Krankenhäuser auch in Zukunft ermöglichen können, ist die Unterstützung der Landes- und Bundespolitik ein entscheidender Faktor.“

Der Vierte Krankenhausplan wurde im Juni von der Landesregierung beschlossen und ist seit dem 1. August in Kraft. Mit dem Papier wurde Neuland beschritten, denn zum ersten Mal haben Berlin und Brandenburg ihre jeweiligen Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt. Ziel ist die Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Im Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen. 22 davon befinden sich in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft.

Der Plan legt die Eckpfeiler der Krankenhausplanung für die nächsten Jahre fest. Er sieht eine Aufstockung der Gesamtbettenkapazität im Land gegenüber der Planung von 2017 von 16.896 auf 17.666 Betten vor. 15.694 dieser Betten sind vollstationär, 1.972 teilstationär.