Magdeburg (dpa/sa) - Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt prüft neben den Pflegeeinrichtungen künftig auch die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt. Die Einrichtungen hätten 721 Anträge auf sogenannte Strukturprüfungen gestellt, sagte der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt, Jens Hennicke, am Montag in Magdeburg. Geprüft werde für bestimmte Leistungen wie etwa neurologische Schlaganfallbehandlungen, geriatrische und psychiatrische Behandlungen, ob das nötige Personal mit der erforderlichen Qualifikation vorhanden, ob die entsprechenden Apparate und räumlichen Kapazitäten da seien. Wenn ja, dürfen die Häuser die Leistungen bei den Krankenkassen abrechnen.

Hinzu kommen Qualitätsprüfungen in den Krankenhäusern, die unter anderem stichprobenartig erfolgten. Aktuell prüfe der Medizinische Dienst in sieben Häusern die Notfallaufnahme samt Dienstplänen, Personal, technischen Voraussetzungen und vorgegebenen Zeiten, hieß es weiter. Hennicke sagte, die Arbeit mit den 47 Krankenhäusern werde zu einem wichtigen Geschäftsfeld des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt. Voraussichtlich seien rund zehn Prozent mehr Personal nötig.

Bislang kontrolliert der Medizinische Dienst bereits Krankenhausabrechnungen auf ihre Korrektheit. 2020 wurden den Angaben zufolge knapp 58 100 Abrechnungen kontrolliert. 57,4 Prozent davon erfüllten die medizinischen Voraussetzungen für die Leistungen laut Medizinischem Dienst nicht. Dabei ging es um Fragen wie: War die stationäre Behandlung erforderlich? War die Länge des Krankenhausaufenthalts angemessen? Und wurden die Diagnosen und Therapien richtig abgerechnet? Laut Hennicke gibt es pro Jahr landesweit rund 650 000 Krankenhausabrechnungen.

Der Medizinische Dienst im Land hat im vergangenen Jahr im Auftrag der Pflegekassen knapp 87 000 Mal die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit geprüft und auch den Pflegegrad festgestellt. Die Zahl der Anträge lag laut Hennicke rund 20 Prozent über dem des Vorjahres, auch für das laufende Jahr zeichnet sich eine ähnliche Steigerung ab. Aufgabe der Expertinnen und Experten ist es zudem, 90 Prozent der Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste auf die Qualität zu prüfen. Die anderen zehn Prozent übernimmt der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung.

Mit dem "Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen" war aus dem einstigen Verein MDK Sachsen-Anhalt e. V. zum 1. April der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) geworden. Neu ist neben zusätzlichen Aufgaben, dass die Krankenkassen nicht mehr als Träger fungieren. Grundsätzlich arbeitet der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt aber weiter für die Krankenkassen und wird auch von ihnen finanziert.

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