Ergänzende Unterlagen sollten mindestens sein: Berechtigungen zur Berufsausübung (z.B. Examenszeugnis, Approbation), anerkannte Zusatzqualifikationen (z.B. Facharztanerkennungen, Fachweiterbildungen, bei ärztlichen Gutachtern ggf. auch Promotionsurkunde) und die Zeugnisse über die letzten Berufstätigkeiten.