Stellungnahme Prüfbericht

30.09.2021 -  

Heute hat es Berichterstattung im Zusammenhang des Großeinkaufs von FFP2 Masken gegeben. Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:

  1. Beim Bericht des Landesrechnungshofes handelt es sich um einen ersten vertraulichen und vorläufigen Entwurf, nicht um den Abschlussbericht. Wir sind sehr irritiert darüber, dass Inhalte und Informationen daraus jetzt bereits in den Medien zirkulieren. Diesen Zwischenbericht werden wir über dieses Statement hinaus nicht weiter kommentieren.
  2. Der Landesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme aber bereits mitgeteilt, dass er auf eine gesonderte Prüfungsmitteilung verzichtet. Das bedeutet aus unserer Sicht, dass zwar kritische Aspekte moniert wurden, die Vorgehensweise bei der Beschaffung in Anbetracht der pandemiebedingten Krisensituation aber grundsätzlich nachvollzogen werden konnte.
  3. Der Bericht enthält Aspekte und Formulierungen, die dem Einkauf des Universitätsklinikums Fehler vorhält. Diesen Punkten werden wir selbstverständlich gründlich nachgehen.
  4. Die Vergaberegelungen sind während der Pandemie vom Gesetzgeber – ganz bewusst – außer Kraft gesetzt worden. Er hat umfangreiche Erleichterungen geschaffen, um den Einkauf von Schutzkleidung zu ermöglichen. Von diesen Regelungen haben wir als Uniklinikum Gebrauch gemacht.
  5. In der damaligen Hochphase der Pandemie waren am Markt praktisch kaum qualitativ hochwertige FFP2 Masken in ausreichender Menge vorhanden. Um den Betrieb des Uniklinikums aufrecht zu erhalten und Krankenschwestern, Pflegern, Ärztinnen und Ärzte vor dem lebensbedrohlichen Virus zu schützen, musste der Einkauf in einer Notsituation unbürokratisch und schnell handeln. Das haben wir auf Basis gesetzlichen Erleichterungen getan. Das Angebot der Firma BBE hatte damals das beste Preis–Leistungsverhältnis. Das verwandtschaftliche Verhältnis hat bei der Vergabe keine Rolle gespielt.
  6. In der Pandemie haben wir Masken bei über 15 verschiedenen Lieferanten bezogen. Einige waren qualitativ so schlecht, dass sie von der Krankenhaushygiene aussortiert werden mussten. Andere konnten nicht in ausreichender Menge liefern oder hatten einen so schlechten Tragekomfort, dass sie nicht für die durchgehende Arbeit im Klinikum geeignet waren.
  7. Wir weisen den Vorwurf, dass Vergabevermerke manipuliert worden sind, entschieden zurück.
  8. Das Uniklinikum ist vom Landesrechnungshof gebeten worden, eine Stellungnahme bis zum 18. Oktober abzugeben. Dieser Bitte werden wir selbstverständlich nachkommen. Zusätzlich haben wir einen Gesprächstermin vereinbart, um aus unserer Sicht über offene Punkte im Bericht zu besprechen.
  9. Zu weiteren Details werden wir uns nach dem Vorliegen des Abschlussberichtes äußern.

Letzte Änderung: 13.01.2023 - Ansprechpartner: Webmaster