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Krankenhausgestaltungsgesetz: Landesregierung will Patientenrechte deutlich stärken

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Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes: Landesregierung will Patientenrechte deutlich stärken

Geplante Gesetzesnovelle zieht wichtige Lehren aus der Corona-Pandemie

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat heute (28. Oktober 2021) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf sollen mit Blick auf die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser wichtige Lehren aus der Corona-Pandemie gezogen und insbesondere die Rechte der Patientinnen und Patienten deutlich gestärkt werden.
28. Oktober 2021
Die geplante Novelle soll dazu beitragen, dass auch in Zukunft die stationäre Versorgung für die Bevölkerung gewährleistet ist und zugleich rechtliche Unklarheiten – etwa hinsichtlich der Eingriffsbefugnisse verschiedener Akteure – beseitigt werden. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag zur weiteren Beratung eingebracht.

„Die Corona-Pandemie hat uns in den letzten Jahren neben vielen Stärken auch einige Schwächen im Gesundheitssystem vor Augen geführt. Das dürfen wir nicht einfach ignorieren. Insbesondere im Krankenhausbereich haben wir gesehen, dass wir es dort zum Teil mit Regelungslücken zu tun haben. Beispielsweise war eine konsequente Durchsetzung eines angemessenen Besuchsrechts nicht möglich", erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Ministerweiter: „Ich will nicht noch einmal erleben, dass mir Menschen verzweifelte Briefe schreiben, weil sie keinen Besuch erhalten dürfen, obwohl das unter Infektionsschutzgesichtspunkten möglich wäre. Deswegen wollen wir das Besuchsrecht nun gesetzlich verankern. Zudem wollen wir jedes Krankenhaus verpflichten, einen ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecher zu bestellen."

Und: „Als Gesundheitsminister muss ich die Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten nachvollziehen können. Das Register, das wir dazu aufgebaut haben, soll nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage erhalten.“

Darüber hinaus werden die bereits im Krankenhausgestaltungsgesetz enthaltenen Vorschriften zur Krankenhausaufsicht klarer definiert. Insbesondere fehlte im Gesetz bislang die konkrete Beschreibung von Maßnahmen und die Festlegung klar definierter Eingriffsbefugnisse, die die Krankenhausaufsicht bei Anhaltspunkten für mögliche Verstöße gegen gesundheitsrechtliche Vorschriften ergreifen darf. Durch die Konkretisierung wird somit für alle Beteiligten Klarheit über die Reichweite der Aufsicht geschaffen.