Am Mittwoch soll die Bürgerschaft entscheiden, ob Stadtoberhaupt Claus Ruhe Madsen (parteilos) Mecklenburg-Vorpommern verklagen darf. Gegen die Rechnung aus Schwerin gebe es rechtlich „erhebliche Bedenken“.
Am Mittwoch soll die Bürgerschaft entscheiden, ob Stadtoberhaupt Claus Ruhe Madsen (parteilos) Mecklenburg-Vorpommern verklagen darf. Gegen die Rechnung aus Schwerin gebe es rechtlich „erhebliche Bedenken“.