Arbeitsbedingungen
Neu gibt's jedes Jahr Lohnverhandlungen: Das ändert sich mit dem GAV für das Luks und die Lups

Im nächsten Jahr führen das Luzerner Kantonsspital (Luks) und die Luzerner Psychiatrie (Lups) einen Gesamtarbeitsvertrag ein. Was bedeutet das für die rund 8600 Angestellten? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Niels Jost
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Das Luzerner Kantonsspital: Die rund 7400 Angestellten erhalten einen Gesamtarbeitsvertrag.

Das Luzerner Kantonsspital: Die rund 7400 Angestellten erhalten einen Gesamtarbeitsvertrag.

Bild: Patrick Hürlimann (25. Juli 2021)

Es war ein langer Weg zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Seit Anfang 2020 haben das Luzerner Kantonsspital (Luks) und die Luzerner Psychiatrie (Lups) mit Gewerkschaften, Personalverbänden und den Personalkommissionen über die Anstellungsbedingungen verhandelt. Nun hat das Personal in einer Urabstimmung dem GAV zugestimmt; im Luks mit 89 Prozent, in der Lups mit 78 Prozent.

Grund für die Einführung eines GAV ist die Umwandlung des Luks und der Lups in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. Diesen Schritt hat der Kantonsrat Ende 2019 gutgeheissen. Beim Luks, mit rund 7400 Angestellten der grösste Arbeitgeber der Zentralschweiz, tritt der GAV per 1. Juli 2022 in Kraft. Dasselbe gilt für die Lups mit ihren rund 1200 Mitarbeitenden. Was bedeutet der Gesamtarbeitsvertrag für die Angestellten? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist im GAV festgehalten?

Der Gesamtarbeitsvertrag regelt die Anstellungsbedingungen sowie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Personalverbänden/Gewerkschaften. Dies für sämtliche Angestellten des Luks und der Lups, also von Pflegenden über Oberärztinnen bis hin zum Reinigungspersonal – mit Ausnahme des obersten Kaders. Im GAV finden sich Regelungen zur Arbeitszeit, Urlaubs- und Ferienansprüchen, Lohn und Zulagen, Kündigungsschutz und vielem mehr.

Was ändert sich mit dem GAV für die Angestellten?

Die grösste Veränderung ist formeller Natur: Statt das kantonale Personalrecht gilt für die Angestellten das Obligationenrecht (OR). Die beiden Bestimmungen unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich der Kündigung: Während gemäss OR beide Parteien den Arbeitsvertrag zu jeder Zeit auflösen können, müssen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen bestimmte Gründe vorliegen, etwa eine Pflichtverletzung. Diese höhere Hürde aus dem Personalrecht wurden nun auch im GAV übernommen – ein Resultat der Verhandlungen und der Vorgaben des Kantons.

Werden die Angestellten den Wechsel auch im Alltag spüren?

Jein. Grundsätzlich wird das jetzige Anstellungsverhältnis übernommen. Neu ist ab 1. Januar 2022, dass die Angestellten des Luks einen zusätzlichen Ferientag erhalten und somit gleich viele haben wie jene der Lups. Je nach Alter sind es zwischen 25 und 34/35 Tage pro Jahr. Dies wurde mit der Einführung der Entschädigung für die Umkleidezeit so angepasst. Eine wesentliche Änderung des GAV gibt es dennoch: die jährlichen Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Personalverbänden/Gewerkschaften.

Winkt dank jährlicher Lohnverhandlungen nun jedes Jahr automatisch eine Lohnerhöhung?

Nein. Das bisherige Lohnsystem wird übernommen. «Dass das Luks und die Lups als Arbeitgeberinnen überhaupt mit den Vertragsparteien über die Erhöhung der Lohnsumme im Budget verhandeln müssen, stellt ein grundsätzliches Umdenken dar», erklärt Viviane Hösli, die beim Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) für die GAV-Verhandlung zuständig war. Über die definitive Festsetzung des Lohnes entscheidet allerdings weiterhin der Verwaltungsrat. Dazu schreibt Linus Estermann von der Kommunikationsabteilung des Luks: «Angesichts der grossen Herausforderungen im Gesundheitswesen ist es wichtig, auch innerhalb der Vorgaben eines GAV effiziente und massgeschneiderte Lösungen anzustreben. Dies ist sowohl im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Arbeitgeber.» Beiden Unternehmensleitungen läge daher viel an einer guten Zusammenarbeit mit den Personalverbänden/Gewerkschaften. Zudem wolle man weiterhin eine «vertrauensvolle Dialogkultur» und eine «starke Sozialpartnerschaft» pflegen.

Wer kontrolliert, ob der GAV eingehalten wird?

Beide Parteien in einer paritätischen Kommission. Wobei insbesondere die Personalverbände und Gewerkschaften den Vollzug kontrollieren werden.

Was geschieht, wenn der GAV nicht eingehalten wird?

Angestellte können an die kantonale Schlichtungsbehörde und danach an das Arbeitsgericht gelangen. Zudem können sie Verstösse gegen den GAV bei den Personalverbänden/Gewerkschaften melden. Soweit es nicht um individuelle Meinungsverschiedenheiten geht, suchen sie dann mit dem Arbeitgeber eine Lösung und können bei Nichteinigung an ein Schiedsgericht gelangen.

Gibt es weitere öffentliche Institutionen, in denen ein GAV eingeführt werden könnte?

Laut Viviane Hösli vom VPOD ist ein GAV für die Universität und Hochschule Luzern denkbar. «Der Bedarf wäre vorhanden, zumal die Anstellungsbedingungen wie an allen Hochschulen teilweise prekär sind», sagt Hösli. Ihr zufolge verfügt die Fachhochschule Nordwestschweiz bereits über einen GAV. Der VPOD prüfte in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Hochschulmitarbeitenden verschiedene Optionen.