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Krankenhausplan NRW

Ein Signal für andere Bundesländer?

„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.“ So lautet ein bekanntes Sprichwort. In NRW wird zum Thema Krankenhausplan gerade ziemlich heiß gekocht. Neben der Frage, wie heiß die Vorgaben der neuen Krankenhausplanung in NRW letztlich „gegessen“ werden, wird sich herausstellen müssen, ob eine Signalwirkung an die 15 anderen Bundesländer damit verbunden ist.

Planung nach Leistungsbereichen und Bedarf

Das Vorhaben ist eine Abkehr von der bisherigen Logik. Aktuell werden Bettenzahlen geplant. Welche medizinischen Leistungen aber Patient:innen erhalten, die mit den unterschiedlichsten Beschwerden, Erkrankungen und Bedarfen ein Krankenhausbett belegen, das ist nicht Bestandteil der Planung. Das tatsächliche medizinische Leistungsangebot wird aktuell dem Wettbewerb überlassen. Mit dem neuen Krankenhausplan wird das geändert. Nun sollen primär keine Bettenzahlen mehr geplant werden, sondern Fälle in 32 Leistungsbereichen, die weiter in 64 Leistungsgruppen mit dezidierten Strukturvorgaben untergliedert und am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtet sind. Die Leistungsbereiche werden abgegrenzt, indem ihnen zu speziellen – und häufig invasiven – Maßnahmen die konkreten Operationen und Prozeduren gemäß OPS-Codes zugeordnet werden. Weniger spezialisierte Leistungsbereiche, wie die allgemeine Innere Medizin, sollen an der Weiterbildungsordnung der ärztlichen Fachgebiete orientiert werden.

Das internationale „Value not Volume“ ist in NRW angekommen

Damit wird laut Ministerium eine „effektive Steuerung, Transparenz und Qualität“ angestrebt. Man könnte es überspitzt auch eine Kehrtwende nennen – weg von Markt und Wettbewerb mit teils medizinisch nicht erklärbaren Fallzahlsteigerungen und -unterschieden, hin zu bedarfsgerechter Versorgung mit hoher Qualität („Value not Volume“). Ohne Zweifel ist das ein begrüßenswertes Ziel und eine sinnvolle Entwicklung sowohl im Sinne eines effizienten Personal- und Mitteleinsatzes als auch für die Belange der Patient:innen. Denn schon vor der Corona-Pandemie war offensichtlich, dass sich die Krankenhauslandschaft in ganz Deutschland verändern muss und verändern wird: Fachkräftemangel, fehlende Investitionen, regional kontraproduktiver Wettbewerb statt Spezialisierung und Kooperation … die Liste ist lang und die Schwierigkeiten verlangen allen Beteiligten einiges ab, von der Patientenseite zu Beschäftigten, von Krankenhausträgern über Selbstverwaltung und Funktionäre bis hin zur Gesundheitspolitik.

Nur heiß gekocht – oder auch zügig warm gegessen?

Vieles ist nun denkbar und das Spektrum zwischen diesen beiden Fragen scheint offen:

  1. Werden strikte Vorgaben noch im Rahmen der regionalen Umsetzung und Verhandlung von Planungskonzepten verwässert und Entscheidungen in die Länge gezogen – und damit bei weitem nicht so heiß gegessen wie gekocht?
     
  2. Wird der Krankenhausplan zeitnah konsequent umgesetzt und dann auch schmerzhafte Konsequenzen für einzelne Krankenhäuser bedingen, sofern diese für spezialisierte Leistungen keinen Versorgungsauftrag erhalten?

Erklärtes Ziel im Landesministerium ist die Umsetzung innerhalt eines guten Jahres bis spätestens Anfang 2023. Dann sollen die zugehörigen Bescheide mit den zentralen Inhalten zu Leistungen und Qualitätskriterien vorliegen. Die Krankenhäuser in NRW benötigen nun fraglos schnelle und verlässliche Entscheidungen, mit denen sie nachhaltig ihre Medizinstrategie für die Zukunft planen können.

Die weiteren Entwicklungen werden und sollten sich die Verantwortlichen bei Krankenhausträgern im gesamten Bundesgebiet genauso ansehen wie die neuen planerischen Vorgaben: Die Versorgungsqualität kann damit vermutlich schon jetzt verbessert und gesichert werden. Inwiefern ein Erfüllen der Vorgaben des neuen Krankenhausplanes in NRW auch die Grundlage zur weiteren Leistungserbringung sichern kann, das wird sich noch erweisen müssen. Je klarer die neuen Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden, desto stärker werden die Signale für andere Bundesländer sein.

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