Dieser Beschluss gilt für den Fall, wenn auch das Zweitgutachten keine bedarfsgerechte Nachfolgenutzung für die heimische Klinik erkennen lässt. Dann kann die Verwaltung mit dem Landkreis beziehungsweise der SRH Klinken GmbH in Verhandlungen treten,
Bad Saulgau
Übernimmt Bad Saulgau das Krankenhaus?
Einstimmig billigte der Gemeinderat einen Antrag, wonach die Verwaltung ermächtigt wird, über künftige medizinische Nutzungskonzepte des Krankenhauses zu verhandeln. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, die komplette Immobilie inklusive der Betten zu übernehmen.