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KHZG-Bewilligungsbescheid

Warten Sie noch oder starten Sie schon?

Mit der Umsetzung des „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ in Form des Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt der Gesetzgeber den Krankenhäusern bis Ende 2024 rund 3 Mrd. € aus dem Krankenhauszukunftsfonds (weitere 1,3 Mrd. € werden durch die Länder und/oder Krankenhausträger übernommen) für Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit zur Verfügung. Dabei werden die Krankenhäuser nicht nur gefördert, sondern auch gefordert:

  • Gefördert zur Beschleunigung ihrer digitalen Transformation durch die finanziellen Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds in den elf definierten Fördertatbeständen (FTB) des KHZG.
  • Gefordert, insofern als die Fördervoraussetzungen einzuhalten sind und zukünftig (möglich ab 2025) Abschlagszahlungen drohen, wenn die in den Fördertatbeständen 2 - 6 (festgelegte MUSS-Kriterien) definierten digitalen Dienste nicht zur Verfügung gestellt und genutzt werden.

Auch wenn die Fördermittelzusagen vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vermutlich noch einige Zeit auf sich warten lassen werden, sollten die Krankenhäuser die sehr knappe Zeit bis Ende 2024 wie auch die knappen Ressourcen, intern wie extern, optimal nutzen und mit der Beschaffung und Realisierung der KHZG-Maßnahmen starten.

Gerade für den Beschaffungsprozess gilt es zusätzliche Zeit für die Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften einzuplanen, um nicht Gefahr zu laufen die bewilligten Fördermittel zurück zahlen zu müssen.

Bei der nun anstehenden Umsetzung und der Vielzahl von Projekten sollten die Krankenhäuser besonders darauf achten, dass die KHZG-Projekte im richtigen Zusammenspiel zueinander und zu den sonstigen Digitalisierungsprojekten stehen.

Hier sind die Krankenhäuser im Vorteil, die bereits über eine Digitalisierungsstrategie verfügen und ihre KHZG-Vorhaben daran ausgerichtet haben. Alle Krankenhäuser, die noch über keine Digitalisierungsstrategie verfügen, sind gut beraten, zeitnah ein eigenes, an den Bedürfnissen des Krankenhauses orientiertes, digitales Zielbild für alle Bereiche, auch die nicht-klinischen, zu entwickeln. Dabei gilt es, die geplanten Vorhaben aus dem KHZG mit den weiteren an den klinischen und prozessualen Anforderungen der Mitarbeiter:innen und Patient:innen orientierten Digitalisierungsmaßnahmen für die eigene Strategie in Beziehung zu stellen und eine individuelle Roadmap mit allen relevanten Projekten abzuleiten.

Im Zuge der weiteren Realisierung der KHZG-Vorhaben und der sonstigen Digitalisierungsprojekte bis 2024, aber auch darüber hinaus, werden die IT-Abteilungen zunehmend gefordert, gemeinsam und in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Fachbereichen digitale Geschäftsprozesse zu konzipieren und zu implementieren. Es reicht nicht mehr aus, als reiner „IT-Lieferant“ aufzutreten. Vielmehr muss die IT-Abteilung sich zum „Prozesslieferant“ entwickeln, der Digitalisierungsanforderungen zeitnah und agil umsetzen kann.

Hier empfiehlt sich als Organisationsmodell die „bimodale IT“, bei der sowohl die wachsenden Erwartungen an Agilität und Geschwindigkeit als auch die unverändert hohen Anforderungen an einen sicheren und stabilen Betrieb vereint werden.

Letztendlich geht eine nachhaltige digitale Transformation der Krankenhäuser weit über die Umsetzung der KHZG-Vorhaben hinaus. Entsprechend werden die IT-Abteilungen verstärkt in der Lage sein müssen, das Gesamtunternehmen aktiv durch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen mitzugestalten.

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Digitalisierungsstrategie oder haben Fragen zum Thema KHZG? Unsere Expert:innen stehen Ihnen sehr gerne bei allen Herausforderungen zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!