Rheinland-Klinikum Neuss Bundesanzeiger „verrät“ Höhe der Abfindung für Klinik-Chef

Neuss · Eigentlich wurde über die Höhe der Abfindung für den früheren Klinik-Chef Nicolas Krämer im Auflösungsvertrag strenges Stillschweigen vereinbart. Doch jetzt hat das Rheinland Klinikum die Summe publik gemacht.

 Das Rheinland Klinikum hat via Bundesanzeiger die Höhe der Abfindung für den langjährigen Geschäftsführer publik gemacht. Eigentlich war Vertraulichkeit vereinbart worden.

Das Rheinland Klinikum hat via Bundesanzeiger die Höhe der Abfindung für den langjährigen Geschäftsführer publik gemacht. Eigentlich war Vertraulichkeit vereinbart worden.

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Die Frage, auf welchem Wege Details wie die mögliche Abfindung in Höhe von 500.000 Euro für den ehemaligen Bauvereins-Vorstand Frank Lubig aus nicht-öffentlicher Sitzung an die Öffentlichkeit dringen konnten, treibt den CDU-Fraktionsvorsitzenden Sven Schümann um. Er hat dazu eine Anfrage an den Rat gestellt, die am Freitag (18.) wiederum in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt werden soll. „Uns interessiert, welche Konsequenzen der Bürgermeister daraus zu ziehen gedenkt“, sagt Schümann. Die Presse, räumt er ein, habe das Recht und die Pflicht zu recherchieren, doch Mitglieder in solchen Gremien müssten Verschwiegenheit wahren.

Nun ist das mit der Verschwiegenheit so eine Sache, wie ein anderer aktueller Fall zeigt. Denn die ebenfalls vertraulich zu behandelnde Frage, wie hoch die Abfindung für Nicolas Krämer ausgefallen ist, der am 8. April 2020 seine Tätigkeit als Geschäftsführer des Rheinland Klinikums Neuss beendet hat (beenden musste), macht das Unternehmen jetzt über den vom Bundes-Justizminister herausgegebenen Bundesanzeiger selbst publik. Demnach erhielt Krämer neben einem Fixum in Höhe von 67.600 Euro variable Gehaltsbestandteile (einschließlich der Abfindung) in Höhe von 925.800 Euro. Amtlich bekannt gemacht mit dem Geschäftsbericht 2020 und veröffentlicht am 17. Januar 2022.

Fakt ist: Als sich Krämer und die kommunale Krankenhausgruppe trennten, wurde ein Auflösungsvertrag verhandelt, über dessen Inhalte gegenseitig strenges Stillschweigen vereinbart wurde. Daran fühlt sich Krämer gebunden und lehnt auf Nachfrage jede Stellungnahme ab.

Wie kam es aber trotz vereinbarter Vertraulichkeit zur Veröffentlichung? Georg Schmidt, der als Geschäftsführer den Bericht mit seinem inzwischen pensionierten Kollegen Martin Blasig vorlegte, wehrt sich gegen den Vorwurf einer möglichen Indiskretion. „Aufgrund unserer Eigentümerstruktur unterliegen wir als Rheinland Klinikum Neuss GmbH der Gemeindeordnung NRW“, sagt Schmidt und verweist auf Paragraph 108. In dem werde explizit erwähnt, dass auch Abfindungszahlungen unter die Veröffentlichungspflicht fallen.

Auch Roland Sperling (Die Linke) hat einen Antrag an den Rat gestellt. Ihn interessiert im Falle Lubig unter anderem, wie dessen „im Vergleich exorbitant hohen“ Bezüge zustande gekommen sind. Auch das ein Fall für eine nicht-öffentliche Sitzung.

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