Kriminalität - Saarbrücken:Versuchter Mord: Anklage fordert lebenslange Haft

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Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Die Staatsanwaltschaft hat im Mordprozess gegen einen Krankenpfleger vor dem Landgericht in Saarbrücken am Dienstag eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt. Außerdem soll er ein lebenslanges Berufsverbot erhalten. Für die Staatsanwaltschaft hat der acht Monate dauernde Prozess die Anklagevorwürfe gegen den 30-Jährigen bestätigt: Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte 2015 und 2016 sechs Patienten (zwischen 31 und 88 Jahren) in der SHG-Klinik in Völklingen und im Uni-Klinikum Homburg nicht verordnete Medikamente verabreicht und ihren Tod billigend in Kauf genommen habe.

"Vermutlich hatte er nicht die Absicht, die Menschen zu töten", sagte Staatsanwältin Sybille Bock über den Deutschen. "Für ihn waren sie nur Mittel zum Zweck, um sich auf ihre Kosten als weltmeisterlicher Reanimierer zu präsentieren." Insgesamt habe der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt und auch heimtückisch, weil er die Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer ausgenutzt habe. Da jedoch nicht nachzuweisen sei, dass er den unmittelbaren Tod herbeigeführt habe, könne er nur wegen versuchten Mordes verurteilt werden.

Durch seinen "überdurchschnittlich ausgeprägten Geltungsdrang" habe der 31-Jährige eine intensive Neigung zu erheblichen rechtswidrigen Taten. Eine Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit sei daher "unerlässlich".

Laut Anklage hatten nur zwei der sechs betroffenen Patienten die Klinikaufenthalte überlebt. Die aufwändigen Ermittlungen waren 2016 in Gang gekommen, nachdem sich der Angeklagte in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben hatte.

Verteidiger Olaf Möller forderte einen Freispruch für seinen Mandanten - unter anderem, da die Auswertung von Gewebeproben mutmaßlicher Opfer nicht verwertet werden dürfe. So sei die Exhumierung von sechs Patienten rechtswidrig gewesen, da das dafür zugrundeliegende statistische Gutachten eines Rechtsmediziners "völlig falsch und völlig fehlerhaft" gewesen sei. Eine von ihm festgestellte "hochsignifikante Erhöhung" der Todeszahlen zu Dienstzeiten des Mandanten habe es in Wahrheit nicht gegeben; das Motiv Geltungssucht sei nicht haltbar. Und auch bei einer Hausdurchsuchung sei nichts gefunden worden, "was irgendwie in Richtung Tatnachweis gehen könnte".

Der Angeklagte schloss sich in seinem Schlusswort den Ausführungen seines Verteidigers an und verwies auf seine frühere Aussage. So hatte er zum Prozessauftakt im Juni 2021 eine Erklärung verlesen, wonach er die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen habe. Ein Urteil soll am Donnerstag (3. März) fallen.

© dpa-infocom, dpa:220222-99-239518/4

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