Herr Trips, die kommunalen Spitzenverbände fordern, dass die mit dem neuen Krankenhausgesetz verbundenen Änderungen nicht auf dem Verordnungswege, sondern als Gesetzesverfahren mit öffentlicher Anhörung durchgeführt werden. Haben Sie die Sorge, dass Krankenhausplanung im „stillen Kämmerlein“ gemacht wird?

Seit 2012 an der Verbandsspitze

Dr. Marco Trips ist seit Juni 2012 hauptamtlicher Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), einem der drei großen Kommunalverbände. Zuvor war der promovierte Jurist acht Jahre lang Stadtrat in Sehnde.

Trips Die Enquetekommission zum Gesundheitswesen hat diese Reform breit beraten. Deshalb empfinden wir es als befremdlich, wenn der Landtag bei dem Gesetzesvorhaben auf eine mündliche Anhörung verzichtet. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass wesentliche Kriterien künftig auf dem Verordnungswege geregelt werden sollen. Das lehnen wird ab.

Welche Kriterien meinen Sie?

Trips Es gibt künftig eine Zuordnung der Krankenhäuser in die drei Stufen Grundversorger, Schwerpunktversorger und Maximalversorger. Das Land soll in acht Versorgungsregionen eingeteilt werden. Das gehört aus Sicht der Kommunen nicht in eine Verordnung, sondern in ein Gesetz. Der Zuschnitt der Regionen und die Zuordnung der Kliniken werden ja entscheidend sein für die Versorgung vor Ort.

Der Krankenhausplanungsausschuss des Landes tagt hinter verschlossenen Türen. Sollte jetzt nicht die Gelegenheit genutzt werden, um mehr Transparenz zu schaffen?

TripsEs handelt sich um ein Arbeitsgremium, das nach fachlichen Kriterien entscheidet. Wenn es öffentlich tagen sollte, leidet darunter die Arbeitsfähigkeit.

Künftig sollen regionale Versorgungszentren die Krankenhäuser entlasten. Aber diese Einrichtungen gibt es noch gar nicht. Was sagen Sie?

Trips Uns ist wichtig, dass wir eine Sicherstellungs- und keine Schließungsdiskussion führen. Es muss darum gehen, eine ausgewogene Grundversorgung in Niedersachsen sicherzustellen. Äußerungen aus der Politik, wonach von den aktuell 168 Krankenhäusern 30 bis 40 wegfallen könnten, halte ich für sehr unglücklich. Natürlich können wir uns vorstellen, dass Versorgungszentren eine größere Rolle spielen werden – unabhängig von der Trägerschaft. Aber man muss das Konzept ausreichend mit zusätzlichen Finanzmitteln hinterlegen. Schon jetzt fehlen zwei Milliarden Euro für Investitionen in die bestehenden niedersächsischen Krankenhäuser.

Wenn ein Trägerwechsel erfolgt, können Kliniken aus der Krankenhausplanung fallen. Halten Sie die Regelung für vernünftig?

Trips Nein, diese Regelung, insbesondere jedweder Automatismus wäre verfehlt und einer flächendeckenden Versorgung kontraproduktiv. Auch einem neuen Träger müssen Perspektiven gegeben werden.

Fürchten Sie, dass SPD und CDU quasi im Eilverfahren vor der Landtagswahl im Oktober noch Pflöcke einschlagen wollen?

Trips Die generelle Geschwindigkeit des Gesetzgebungsverfahrens kritisieren wir nicht. Es ist unstreitig, dass wir ein modernes Krankenhausgesetz benötigen.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent